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Pressemitteilungen

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Landesverfassungsgericht Sachsen-​Anhalt
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Ri'inLG Ana Bischoff
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Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts

(LverfG LSA) Staatsvertrag 1994 mit der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt teilweise verfassungswidrig

15.01.2013, Dessau-Roßlau – 2

  • Landesverfassungsgericht

Dessau-Roßlau, den 15. Januar 2013

 

 

Aktenzeichen:      LVG 1/12

                            LVG 2/12

 

 

 

Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat mit zwei Urteilen vom heutigen Tage den Staatsvertrag mit der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt vom 5. Juli 1994 teilweise für nichtig erklärt.

 

Der Staatsvertrag sieht unter anderem die Zahlung eines jährlichen Landeszuschusses an die jüdischen Gemeinden vor, der dem Landesverband Jüdischer Gemeinden anteilig monatlich zur Verfügung gestellt wird. Diesem obliegt die Entscheidung über die nicht näher geregelte Verteilung der Mittel unter sich und den jüdischen Gemeinden im Land unabhängig von deren Zugehörigkeit zum Landesverband. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, bei dem Rechtsstreite über die Höhe der Zuschüsse für eine nicht dem Landesverband zugehörige jüdische Gemeinde für vergangene Zeiträume anhängig sind, hat die maßgebliche Regelung für verfassungswidrig gehalten und dem Landesverfassungsgericht in einem Normenkontrollverfahren zur Entscheidung vorgelegt.

 

Das Landesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Verteilung der im Landeshaushalt für die Förderung von Religionsgemeinschaften bereit gestellten Mittel eine staatliche Aufgabe ist. Die Übertragung dieser Aufgabe auf den Landesverband stellt eine Beleihung dar, die allenfalls dann zulässig ist, wenn die Kriterien der Mittelverteilung im Staatsvertrag selbst hinreichend bestimmt sind. Das im Staatsvertrag 1994 geregelte Verteilungskriterium ?anteilig? genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht.

 

Seit 2006 existiert ein neuer Staatsvertrag, nach dem die Zahlung des Zuschusses weiterhin an den Landesverband Jüdischer Gemeinden erfolgt, dessen Schlussprotokoll nunmehr aber einen konkreten Verteilungsschlüssel enthält. Danach erhalten Landesverband und jüdische Gemeinden jeweils Sockelbeträge, der Restbetrag wird nach Mitgliederzahlen verteilt, die durch den Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland zu bestätigen sind. Über diese Regelung hatte das Landesverfassungsgericht nicht zu entscheiden.

 

 

 

 

 

 

Pressereferent:   Vorsitzender Richter am Landgericht Frank Straube

                            (0340/202 1445)

 

 

Impressum:Landesverfassungsgericht Sachsen-AnhaltPressestelleWilly-Lohmann-Str. 2906844 Dessau-RoßlauTel: 0340 202-1563Fax: 0340 202-1560Mail: presse.lvg@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lverf.justiz.sachsen-anhalt.de

Das Gericht

Der Sitz des Landesverfassungsgerichts ist Dessau-Roßlau.