Menu
menu

Pressemitteilungen

Kontakt zur Pressestelle

Landesverfassungsgericht Sachsen-​Anhalt
Pressesprecherin:
Ri'inLG Ana Bischoff
Telefon: 0340 2021482
Fax: 0340 2021560
E-​Mail: presse.lverfg(at)justiz.sachsen-​anhalt.de

Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts

(LverfG LSA) Verfassungsbeschwerde der Gemeinde Zuckerdorf Klein Wanzleben gegen Gemeindegebietsreform zurückgewiesen
Eingemeindung der Gemeinde Mühlanger in die Stadt Zahna-Elster verfassungswidrig

29.05.2013, Dessau-Roßlau – 9

  • Landesverfassungsgericht

Dessau-Roßlau, den 29. Mai 2013

 

Aktenzeichen:      LVG 17/10

                            LVG 58/10

                            LVG 39/10

 

1. Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat heute die Verfassungsbeschwerde der Gemeinde Zuckerdorf Klein Wanzleben (Landkreis Bördekreis), die sich gegen die Auflösung und Eingemeindung in die Stadt Wanzleben-Börde richtete, zurückgewiesen. Die vom Gesetzgeber vorgenommene Zuordnung verletzt die Beschwerdeführerin nicht in ihrem kommunalen Selbstverwaltungsrecht. Der Gesetzgeber hat den maßgeblichen Sachverhalt vollständig ermittelt und im Rahmen seines politischen Gestaltungs- und Beurteilungsspielraumes eine leitbildgerechte Zuordnung vorgenommen.   LVG 17/10

 

2. Auf die kommunale Verfassungsbeschwerde der Gemeinde Mühlanger (Landkreis Wittenberg) hat das Landesverfassungsgericht deren Auflösung und Eingemeindung in die neugebildete Stadt Zahna-Elster aufgrund eines formellen Fehlers im Gesetzgebungsverfahren für verfassungswidrig erklärt. Der Termin zur Bürgeranhörung am 29.11.2009 ist entgegen der maßgeblichen Regelung in § 6 des Kommunalwahlgesetzes nicht rechtzeitig mindestens zwei Monate vorher durch Aushang in den Schaukästen der Gemeinde bekannt gemacht worden. Nachdem der Bürgermeister deren Nutzung untersagt hatte, hat der Landkreis Wittenberg als Kommunalaufsichtsbehörde die Schaukästen am 30.09.2009 durch einen Schlüsseldienst öffnen lassen, wodurch die Frist allerdings nicht mehr gewahrt worden ist. Das Gericht hat ausgeführt, die Kommunalaufsicht habe entweder noch am 29.09.2009 die Ersatzvornahme durchführen oder aber den Termin zur Bürgeranhörung verschieben können.

 

Eine Richterin hat ihre hierzu abweichende Auffassung in einem Sondervotum dargestellt. Die Berufung der Beschwerdeführerin auf die fehlerhafte Bürgeranhörung sei rechtsmissbräuchlich, weil sie durch rechtswidriges, obstruktives Verhalten mitursächlich zur Fristunterschreitung beigetragen habe.

 

Die Gemeinde Mühlanger ist mit der Entscheidung wieder eigenständig.   LVG 58/10

 

3. Die Stadt Hadmersleben, die ihre Auflösung und Eingemeindung in die Stadt Oschersleben (Landkreis Bördekreis) angegriffen hatte, hat ihre Verfassungsbeschwerde vor dem Termin zur Verkündung der Entscheidung zurückgenommen.   LVG 39/10

 

 

Pressereferent:   Vorsitzender Richter am Landgericht Frank Straube

                            (0340/202-1445)

Impressum:Landesverfassungsgericht Sachsen-AnhaltPressestelleWilly-Lohmann-Str. 2906844 Dessau-RoßlauTel: 0340 202-1563Fax: 0340 202-1560Mail: presse.lvg@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lverf.justiz.sachsen-anhalt.de

Das Gericht

Der Sitz des Landesverfassungsgerichts ist Dessau-Roßlau.