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Pressemitteilungen

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Landesverfassungsgericht Sachsen-​Anhalt
Pressesprecherin:
Ri'inLG Ana Bischoff
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E-​Mail: presse.lverfg(at)justiz.sachsen-​anhalt.de

Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts

(LverfG LSA) Regelungen zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 26. März 2013 teilweise verfassungswidrig

11.11.2014, Dessau-Roßlau – 11

  • Landesverfassungsgericht

Dessau-Roßlau, den 11. November 2014

 

Aktenzeichen:      LVG 9/13

 

 

Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat mit Urteil vom 11. November 2014 einem Normenkontrollantrag der Abgeordneten der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen des Landtages von Sachsen teilweise stattgegeben. Der Antrag richtete sich gegen das Vierte Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 26. März 2013.

 

Für nichtig erklärt hat das Landesverfassungsgericht die Regelung des § 17c SOG LSA, die es der Polizei zur Gefahrenabwehr erlaubt, ohne Wissen der betroffenen Personen Telekommunikationsinhalte und -umstände durch den Einsatz technischer Mittel zu erheben. Zwar verfolgt der Gesetzgeber mit der Vorschrift einen legitimen Zweck. Da jedoch die technischen Voraussetzungen derzeit noch nicht geschaffen sind, konnte der Gesetzgeber die hierfür erforderliche verantwortliche Abwägungsentscheidung noch nicht treffen.

 

Verfassungswidrig ist ferner die Ermächtigung der Kommunen gemäß § 94a SOG LSA, für bestimmte öffentliche Bereiche zu bestimmten Zeiten den Verkauf und Genuss alkoholischer Getränke und sowie das Mitführen von Glasgetränkebehältnissen zu verbieten. Hierfür fehlt es bislang an tragfähigen und nachvollziehbaren Sachgründen.

 

Bestätigt hat das Landesverfassungsgericht § 33 SOG LSA, der der Polizei die Unterbrechung und Verhinderung von Kommunikationsverbindungen gestattet.

 

Hinsichtlich der Videoaufzeichnung bei Personen- und Fahrzeugkontrollen, weiterer Regelungen zur Erhebung von Telekommunikationsinhalten und -umständen sowie der Untersuchung von Personen mit potentiell gefährlichen Krankheitserregern hat das Gericht dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 31. Dezember 2015 verfassungskonforme Neuregelungen zu schaffen. Bis dahin sind die Vorschriften nach Maßgabe des Urteils anwendbar.

 

 

 

 

Pressereferent:   Vorsitzender Richter am Landgericht Frank Straube

                            (0340/202-1445)

Impressum:Landesverfassungsgericht Sachsen-AnhaltPressestelleWilly-Lohmann-Str. 2906844 Dessau-RoßlauTel: 0340 202-1563Fax: 0340 202-1560Mail: presse.lvg@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lverf.justiz.sachsen-anhalt.de

Das Gericht

Der Sitz des Landesverfassungsgerichts ist Dessau-Roßlau.