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Pressemitteilungen

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Landesverfassungsgericht Sachsen-​Anhalt
Pressesprecherin:
Ri'inLG Ana Bischoff
Telefon: 0340 2021482
Fax: 0340 2021560
E-​Mail: presse.lverfg(at)justiz.sachsen-​anhalt.de

Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts

(LverfG LSA) Verhandlungs- und Verkündungstermine des Landesverfassungsgerichts am 18. Oktober 2016

26.09.2016, Dessau-Roßlau – 6

  • Landesverfassungsgericht

 

 

Dessau-Roßlau, den 26. September 2016

 

 

 

Aktenzeichen:      LVG

4/15

 

                            LVG

1/16

 

 

 

 

 

1. Das Landesverfassungsgericht verkündet am 18.

Oktober 2016 um 10.00 Uhr im Verfahren LVG 4/15 die Entscheidung über eine

kommunale Verfassungsbeschwerde der Städte Güsten und Alsleben sowie der

Gemeinden Giersleben und Plötzkau. Die Beschwerdeführerinnen sind

Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinde Saale-Wipper und wenden sich gegen

mehrere Vorschriften des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

vom 17. Juni 2014, die das Verhältnis der Verbandsgemeinden und ihrer

Mitgliedsgemeinden zueinander regeln. Die Beschwerdeführerinnen sehen in den

Neuregelungen eine verfassungswidrige Beschränkung ihres kommunalen

Selbstverwaltungsrechts. So habe etwa, abweichend von den früheren Regelungen

des Verbandsgemeindegesetzes, die Festlegung der Tagesordnung für die

Gemeinderatssitzungen im Einvernehmen mit dem Verbandsgemeindebürgermeister zu

erfolgen. Dieser könne verlangen, dass ein bestimmter Beratungsgegenstand auf

die Tagesordnung gesetzt werde. Die Mitgliedsgemeinden würden hierdurch in

ihrer verfassungsrechtlich geschützten Organisationshoheit verletzt.

 

 

 

Die mündliche Verhandlung hat am 29. August 2016

stattgefunden.

 

 

 

2. Ab

11.30 Uhr verhandelt das Landesverfassungsgericht im Verfahren LVG 1/16 über

einen Normenkontrollantrag der Fraktion DIE LINKE im Landtag von Sachsen-Anhalt

zur zeitlichen Obergrenze für die Erhebung sog. Altanschließerbeiträge. Der

Antrag ist darauf gerichtet, § 18 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes

Sachsen-Anhalt (KAG) wegen Verstoßes gegen Art. 2, 5 und 7 der Landesverfassung

für nichtig, hilfsweise für mit der Verfassung unvereinbar zu erklären. Gem. §

13b KAG können Anschlussbeiträge bis zu zehn Jahre nach Eintritt der

Vorteilslage erhoben werden. Die angegriffene Vorschrift, die im Dezember 2014

in Kraft getreten ist, bestimmt, dass diese Ausschlussfrist nicht vor Ablauf

des Jahres 2015 endet. Die Antragsteller rügen unter Verweis auf zum

brandenburgischen Kommunalabgabenrecht ergangene Entscheidungen des

Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 12. November 2015 ? 1 BvR 2961/14

sowie 1 BvR 3051/14), die Regelung erweitere die Ausschlussfrist in

verfassungswidriger Weise rückwirkend auf bis zu 25 Jahre. Sie verletze das

Gebot der Belastungsklarheit und ?vorhersehbarkeit und stelle einen Verstoß

gegen das Rückwirkungsverbot dar.

 

 

 

Die Termine finden im Sitzungssaal 18 des

Justizzentrums Anhalt, Willy-Lohmann-Straße 29, 06844 Dessau-Roßlau statt.

 

 

 

Pressereferent:    Vorsitzender

Richter am Landgericht Frank Straube

 

                            (0340/202-1445)

 

 

 

 

 

Impressum:Landesverfassungsgericht Sachsen-AnhaltPressestelleWilly-Lohmann-Str. 2906844 Dessau-RoßlauTel: 0340 202-1563Fax: 0340 202-1560Mail: presse.lvg@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lverf.justiz.sachsen-anhalt.de

Das Gericht

Der Sitz des Landesverfassungsgerichts ist Dessau-Roßlau.