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Pressemitteilungen

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Landesverfassungsgericht Sachsen-​Anhalt
Pressesprecherin:
Ri'inLG Ana Bischoff
Telefon: 0340 2021482
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E-​Mail: presse.lverfg(at)justiz.sachsen-​anhalt.de

Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts

(LverfG LSA) Kommunalabgabengesetz 2014 ist verfassungsgemäß

24.01.2017, Dessau-Roßlau – 2

  • Landesverfassungsgericht

 

 

Dessau-Roßlau, den 24. Januar 2017

 

 

 

Aktenzeichen:      LVG

1/16

 

 

 

 

 

Das

Landesverfassungsgericht hat mit am 24. Januar 2017 verkündetem Urteil die im

Dezember 2014 in Kraft getretene Regelung des § 18 Abs. 2 des

Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG) zur zeitlichen

Obergrenze für die Erhebung von Anschlussbeiträgen für verfassungsgemäß

erklärt. Es hat damit einen Normenkontrollantrag der Fraktion DIE LINKE im

Landtag von Sachsen-Anhalt zurückgewiesen.

 

 

 

2014

hat der Gesetzgeber erstmals eine Festsetzungshöchstfrist für die Erhebung von

Anschlussbeiträgen, wie zum Beispiel für die Abwasserentsorgung, bestimmt.

Danach können Grundstückseigentümer nach Ablauf von 10 Jahren nach einer

beitragspflichtigen Baumaßnahme nicht mehr zu den Kosten herangezogen werden.

Für noch offene Altfälle aus der Zeit ab 1991 hat der Gesetzgeber eine

Übergangsfrist bis zum 31.12.2015 festgelegt. Noch ältere Fälle aus der Zeit

davor sind von der Beitragspflicht nicht betroffen. Mit der Regelung für die

Altfälle wollte der Gesetzgeber auch den besonderen Umständen in Sachsen-Anhalt

bei der Einführung und Umsetzung neuer Rechtsvorschriften Anfang der 1990er

Jahre Rechnung tragen.

 

 

 

Das

Landesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Fristenregelung weder das

Rechtsstaatsprinzip verletzt, noch gegen den Gleichheitssatz verstößt. Ein

Vertrauen von Anschlussnehmern, auf Kosten der Allgemeinheit nur deshalb von

der Beitragspflicht freigestellt zu werden, weil sie in den letzten Jahren noch

nicht zu Anschlussbeiträgen herangezogen worden sind, ist durch die Verfassung

nicht geschützt.

 

 

 

Drei Mitglieder des Landesverfassungsgerichts haben in

einem Sondervotum ihre teilweise abweichende Meinung niedergelegt. Sie halten

die gesetzliche Regelung für verfassungswidrig, soweit sie die Erhebung von

Anschlussbeiträgen für bis 1992 hergestellte Grundstücksanschlüsse erlaubt.

 

 

 

Die mündliche Verhandlung hat am 18. Oktober 2016

stattgefunden.

 

 

 

 

 

Pressereferent:    Vorsitzender

Richter am Landgericht Frank Straube

 

                            (0340/202-1445)

 

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Das Gericht

Der Sitz des Landesverfassungsgerichts ist Dessau-Roßlau.