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Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt
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Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts
(LverfG LSA) Verhandlungstermin des Landesverfassungsgerichts am 26. November 2019
06.11.2019, Dessau-Roßlau – 4
- Landesverfassungsgericht
Dessau-Roßlau, den 06. November 2019Aktenzeichen: LVG 5/18Vor dem Landesverfassungsgericht
findet am 26. November 2019 um 10:00 Uhr im Sitzungssaal 18 des Justizzentrums
Anhalt, Willy-Lohmann-Straße 29, 06844 Dessau-Roßlau, die mündliche Verhandlung
in einem Verfahren über kommunale Verfassungsbeschwerden von neun Landkreisen
statt.
Gegenstand der kommunalen Verfassungsbeschwerden sind die im Zusammenhang
mit der Übertragung der Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes des Bundes
getroffenen Finanzierungsregelungen des Gesetzes zur Familienförderung und zur
Förderung sozialer Beratungsstellen des Landes Sachsen-Anhalt (Familien- und
Beratungsstellenfördergesetz Sachsen-Anhalt ? FamBeFöG LSA) vom 13.08.2014 in
der Fassung des Änderungsgesetzes vom 27.09.2017. Hintergrund des Verfahrens
sind die Neuregelungen des Unterhaltsvorschussgesetzes des Bundes. Diese legen
die Voraussetzungen fest, unter denen ein Kind eines allein erziehenden
Elternteils einen Unterhaltsvorschuss als staatliche Sozialleistungen erhält,
und bestimmen die Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern. Die
Beschwerdeführer halten die landesrechtlichen Regelungen zur Aufteilung der Kostentragungspflicht
zwischen Land und Kommunen (§§ 23 Absatz 2, 24 FamBeFöG LSA) für
verfassungswidrig, weil jene keine den verfassungsrechtlichen Anforderungen
genügende Kostendeckungsregelung darstellten und keinen angemessenen Ausgleich
der den Kommunen auferlegten Mehrbelastungen bewirkten. Sie sehen hierin eine
Verletzung ihres durch die Landesverfassung geschützten kommunalen
Selbstverwaltungsrechts.
Im Rahmen der mündlichen Verhandlung sollen insbesondere die folgenden
Fragen erörtert werden:
1. Liegt ein
Konnexität auslösender Sachverhalt vor, der den Gesetzgeber verpflichtet, einen
angemessenen Ausgleich gemäß Art. 87 Abs. 3 S. 3 der Landesverfassung zu
schaffen?
2. Stellt die
getroffene Regelung der angegriffenen Normen einen angemessenen Ausgleich im
Sinne des Art. 87 Abs. 3 S. 3 der Landesverfassung dar?
a) Stellt die
gesetzliche Regelung im Ausgang eine vertretbare Ausgleichregelung dar?
b) Begründet
Art. 87 Abs. 3 S. 3 der Landesverfassung bzw. begründen die Besonderheiten des
vorliegenden Falles eine Evaluationspflicht des Gesetzgebers mit hieran
anknüpfenden Handlungs- bzw. etwaigen Mitwirkungspflichten? Pressereferentin: Richterin am Landgericht Ana Bischoff (0340/ 202 - 1563)
Impressum:Landesverfassungsgericht Sachsen-AnhaltPressestelleWilly-Lohmann-Str. 2906844 Dessau-RoßlauTel: 0340 202-1563Fax: 0340 202-1560Mail: presse.lvg@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lverf.justiz.sachsen-anhalt.de