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Pressemitteilungen

Kontakt zur Pressestelle

Landesverfassungsgericht Sachsen-​Anhalt
Pressesprecherin:
Ri'inLG Ana Bischoff
Telefon: 0340 2021482
Fax: 0340 2021560
E-​Mail: presse.lverfg(at)justiz.sachsen-​anhalt.de

Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts

(LverfG LSA) Verhandlungstermin des Landesverfassungsgerichts am 26. November 2019

06.11.2019, Dessau-Roßlau – 4

  • Landesverfassungsgericht

 

 

Dessau-Roßlau, den 06. November 2019Aktenzeichen: LVG 5/18Vor dem Landesverfassungsgericht

findet am 26. November 2019 um 10:00 Uhr im Sitzungssaal 18 des Justizzentrums

Anhalt, Willy-Lohmann-Straße 29, 06844 Dessau-Roßlau, die mündliche Verhandlung

in einem Verfahren über kommunale Verfassungsbeschwerden von neun Landkreisen

statt.

 

Gegenstand der kommunalen Verfassungsbeschwerden sind die im Zusammenhang

mit der Übertragung der Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes des Bundes

getroffenen Finanzierungsregelungen des Gesetzes zur Familienförderung und zur

Förderung sozialer Beratungsstellen des Landes Sachsen-Anhalt (Familien- und

Beratungsstellenfördergesetz Sachsen-Anhalt ? FamBeFöG LSA) vom 13.08.2014 in

der Fassung des Änderungsgesetzes vom 27.09.2017. Hintergrund des Verfahrens

sind die Neuregelungen des Unterhaltsvorschussgesetzes des Bundes. Diese legen

die Voraussetzungen fest, unter denen ein Kind eines allein erziehenden

Elternteils einen Unterhaltsvorschuss als staatliche Sozialleistungen erhält,

und bestimmen die Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern. Die

Beschwerdeführer halten die landesrechtlichen Regelungen zur Aufteilung der Kostentragungspflicht

zwischen Land und Kommunen (§§ 23 Absatz 2, 24 FamBeFöG LSA) für

verfassungswidrig, weil jene keine den verfassungsrechtlichen Anforderungen

genügende Kostendeckungsregelung darstellten und keinen angemessenen Ausgleich

der den Kommunen auferlegten Mehrbelastungen bewirkten. Sie sehen hierin eine

Verletzung ihres durch die Landesverfassung geschützten kommunalen

Selbstverwaltungsrechts.

 

Im Rahmen der mündlichen Verhandlung sollen insbesondere die folgenden

Fragen erörtert werden:

 

1. Liegt ein

Konnexität auslösender Sachverhalt vor, der den Gesetzgeber verpflichtet, einen

angemessenen Ausgleich gemäß Art. 87 Abs. 3 S. 3 der Landesverfassung zu

schaffen?

 

2. Stellt die

getroffene Regelung der angegriffenen Normen einen angemessenen Ausgleich im

Sinne des Art. 87 Abs. 3 S. 3 der Landesverfassung dar?        

 

a) Stellt die

gesetzliche Regelung im Ausgang eine vertretbare Ausgleichregelung dar?

 

b) Begründet

Art. 87 Abs. 3 S. 3 der Landesverfassung bzw. begründen die Besonderheiten des

vorliegenden Falles eine Evaluationspflicht des Gesetzgebers mit hieran

anknüpfenden Handlungs- bzw. etwaigen Mitwirkungspflichten? Pressereferentin: Richterin am Landgericht Ana Bischoff                            (0340/ 202 - 1563)

 

Impressum:Landesverfassungsgericht Sachsen-AnhaltPressestelleWilly-Lohmann-Str. 2906844 Dessau-RoßlauTel: 0340 202-1563Fax: 0340 202-1560Mail: presse.lvg@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lverf.justiz.sachsen-anhalt.de

Das Gericht

Der Sitz des Landesverfassungsgerichts ist Dessau-Roßlau.