Menu
menu

Pressemitteilungen

Kontakt zur Pressestelle

Landesverfassungsgericht Sachsen-​Anhalt
Pressesprecherin:
Ri'inLG Ana Bischoff
Telefon: 0340 2021482
Fax: 0340 2021560
E-​Mail: presse.lverfg(at)justiz.sachsen-​anhalt.de

Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts

Mündliche Verhandlungen des Landesverfassungsgerichts am 5. Juli 2022 in den Verfahren über kommunale Verfassungsbeschwerden (Abschaffung der Straßenausbaubeiträ-ge und Zweckbindung nach Personenzusammenschlussauflösungsgesetz)

21.06.2022, Dessau-Roßlau – 002/2022

  • Landesverfassungsgericht

Aktenzeichen: LVG 44/21 und LVG 47/21

1. Vor dem Landesverfassungsgericht findet am 5. Juli 2022 um 10:00 Uhr im Sitzungssaal 18 des Justizzentrums Anhalt, Willy-Lohmann-Straße 29, 06844 Dessau-Roßlau die mündliche Verhandlung in dem Verfahren über die kommunale Verfassungsbeschwerde der Stadt Aschersleben gegen die mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge verbundenen Finanzierungsregelungen (Art. 3 des Gesetzes zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Verbindung mit § 1 des Gesetzes über den Mehrbelastungsausgleich für kommunale Straßenaus-baumaßnahmen) statt.

Mit dem angegriffenen Gesetz wurden zum Ausgleich für die abgeschafften Straßenausbaubeiträge Übergangsbestimmungen und Regelungen über jährliche Pauschalzahlungen an die Gemeinden geschaffen. Die Beschwerdeführerin rügt, dass die vorgesehenen Ausgleichszahlungen keine ausreichende Kompensation darstellten und sieht sich hierdurch in ihrer Selbstverwaltungsgarantie nach Art. 87 der Landesverfassung verletzt. 

2. Am selben Tag findet vor dem Landesverfassungsgericht um 13:00 Uhr die mündliche Verhandlung in dem kommunalen Verfassungsbeschwerdeverfahren der Stadt Salzwedel gegen § 2 Abs. 3 S. 2 des Gesetzes über die Auflösung der Personenzusammenschlüsse alten Rechts in Sachsen-Anhalt (PersZSchlAuflG ST) statt.

Die im frühen 19. Jahrhundert entstandenen sogenannten Zweck- oder Separationsgrundstücke (z.B. Wirtschaftswege, Gräben, Steinbrüche) standen im gemeinschaftlichen Eigentum aller Grundbesitzer, die insoweit Personenzusammenschlüsse bildeten. In der Folgezeit bestimmte das Bundesrecht die jeweilige Gemeinde, in der diese Grundstücke belegen sind, zur Vertreterin der jeweiligen Personenzusammenschlüsse. Mit dem Personenzusammenschlussauflösungsgesetz wurden die Personenzusammenschlüsse aufgelöst und die bislang von den Gemeinden treuhänderisch verwalteten Grundstücke in das Eigentum der jeweiligen Gemeinde überführt; Erträge aus diesen Grundstücken sollen nach der angegriffenen Zweckbindungsregelung zugunsten dieser Grundstücke eingesetzt werden. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen diese Einschränkung bei der Nutzung des übergegangenen Vermögens. Sie sieht sich durch die Regelung in ihrem Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt.

Pressereferentin:   Richterin am Landgericht Ana Bischoff
(0340/202-1482)

 

Impressum:
Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Willy-Lohmann-Str. 29
06844 Dessau-Roßlau
Tel: 0340 202-1482
Fax: 0340 202-1560
Mail: presse.lverfg@justiz.sachsen-anhalt.de
Web: www.verfassungsgericht.sachsen-anhalt.de

Pressemitteilung als PDF

Das Gericht

Der Sitz des Landesverfassungsgerichts ist Dessau-Roßlau.