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Pressemitteilungen

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Landesverfassungsgericht Sachsen-​Anhalt
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Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts

(LverfG LSA) Verkündungstermine des Landesverfassungsgerichts am 08. und 09. Oktober 2012

28.09.2012, Dessau-Roßlau – 13

  • Landesverfassungsgericht

Dessau-Roßlau, den 28. September 2012

 

Aktenzeichen:      LVG 3/11

                            LVG 23/10

                            LVG 57/10

 

 

 

Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat für den 8. Oktober und 9. Oktober 2012 mehrere Verkündungstermine anberaumt, die im Sitzungssaal 18 des Justizzentrums Anhalt, Willy-Lohmann-Straße 29, 06844 Dessau-Roßlau, stattfinden.

 

 

1. Am 8. Oktober 2012 um 14.00 Uhr wird die Entscheidung über die Kommunalverfassungsbeschwerde der Gemeinde Domnitz gegen die gesetzlichen Regelungen über die Gemeindegebietsreform verkündet. Die Beschwerdeführerin wendet sich sich gegen ihre Auflösung und die Neubildung der Einheitsgemeinde Stadt Wettin-Löbejün (Landkreis Saalekreis). Die mündliche Verhandlung hat am 4. September stattgefunden.   Az. LVG 3/11

 

 

2. Am 9. Oktober 2012 verkündet das Landesverfassungsgericht um 09.00 Uhr zunächst die Entscheidung über die Kommunalverfassungsbeschwerde der Städte und Gemeinden Genthin, Gommern, Gröningen, Klostermannsfeld, Möckern, Schönburg und Thale, die sich gegen die Regelungen der §§ 2 und 16 des Finanzausgleichsgesetzes vom 16. Dezember 2009 richtet. Die angegriffenen Vorschriften regeln die Höhe der Finanzausgleichsmasse sowie der Investitionspauschale, die den Gemeinden und Landkreisen für die Erfüllung ihrer Aufgaben sowie zur Verbesserung der kommunalen Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden.

 

Durch die gesetzliche Neuregelung wird die Finanzausgleichsmasse anders als zuvor weitgehend unabhängig von der Leistungsfähigkeit des Landes nach dem notwendigen Bedarf der Kommunen bei effizienter Aufgabenerfüllung errechnet. Die Beschwerdeführerinnen rügen, dass der Gesetzgeber einerseits ihren Gesamtaufwand falsch ermittelt habe, andererseits auf der Einnahmenseite systemfremde Finanzelemente bedarfsmindernd berücksichtigt habe. So habe er etwa die Gewerbesteuereinnahmen sämtlichen Gemeinden als Einnahmen zugeordnet, obwohl deren weitaus größerer Teil nur auf wenige Gemeinden entfalle. Die angegriffenen Regelungen verstoßen deshalb nach Ansicht der Beschwerdeführerinnen gegen Art. 88 der Landesverfassung, der den Gemeinden eine angemessene finanzielle Mindestausstattung garantiert. Die Festsetzung der Investitionspauschale für die Jahre 2010 und 2011 beruhe auf einem Abwägungsmangel, weil der Gesetzgeber bei der Bemessung der Höhe keine sachgerechten Maßstäbe zugrunde gelegt habe. Die mündliche Verhandlung hat am 16. Juli 2012 stattgefunden.   Az. LVG 57/10

 

 

2. Um 09.45 Uhr folgt die Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde der Stadt Dessau-Roßlau gegen § 13 des Finanzausgleichsgesetzes 2009. Die angegriffene Vorschrift regelt die Gewichtung der Einwohnerzahlen zur Bestimmung der Bedarfsmesszahlen (sog. ?Einwohnerveredelung?) im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs. Bei kreisfreien Städten mit mehr als 150.000 Einwohnern wird für die Berechnung der Zuweisungen die Einwohnerzahl mit einem Faktor rechnerisch erhöht. Dabei geht der Gesetzgeber davon aus, dass größeren Gemeinden überproportional höhere Kosten entstehen, weil sie bestimmte Infrastrukturleistungen auch für das Umland bereit stellen.

 

Die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau mit deutlich weniger als 150.000 Einwohnern sieht sich hierdurch gegenüber den Städten Magdeburg und Halle benachteiligt und in ihrem durch die Verfassung garantierten kommunalen Selbstverwaltungsrecht verletzt. Die letzte mündliche Verhandlung hat gleichfalls am 16. Juli 2012 stattgefunden.   Az. LVG 23/10

 

 

 

Pressereferent:   Vorsitzender Richter am Landgericht Frank Straube

                            (0340/202-1445)

 

Impressum:Landesverfassungsgericht Sachsen-AnhaltPressestelleWilly-Lohmann-Str. 2906844 Dessau-RoßlauTel: 0340 202-1563Fax: 0340 202-1560Mail: presse.lvg@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lverf.justiz.sachsen-anhalt.de

Das Gericht

Der Sitz des Landesverfassungsgerichts ist Dessau-Roßlau.