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Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt
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Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts
(LverfG LSA) Verkündungstermin des Landesverfassungsgerichts am 24. Januar 2017
07.12.2016, Dessau-Roßlau – 8
- Landesverfassungsgericht
Dessau-Roßlau, den 7. Dezember 2016
Aktenzeichen: LVG
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Das Landesverfassungsgericht verkündet um
14.00 Uhr die Entscheidung über einen Normenkontrollantrag der Mitglieder der
Fraktion DIE LINKE im Landtag von Sachsen-Anhalt zur zeitlichen Obergrenze für
die Erhebung sog. Altanschließerbeiträge. Der Antrag ist darauf gerichtet, § 18
Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG) wegen
Verstoßes gegen Art. 2, 5 und 7 der Landesverfassung für nichtig, hilfsweise
für mit der Verfassung unvereinbar zu erklären. Gem. § 13b KAG können
Anschlussbeiträge bis zu zehn Jahre nach Eintritt der Vorteilslage erhoben
werden. Die angegriffene Vorschrift, die im Dezember 2014 in Kraft getreten
ist, bestimmt, dass diese Ausschlussfrist nicht vor Ablauf des Jahres 2015
endet. Die Antragsteller rügen unter Verweis auf zum brandenburgischen
Kommunalabgabenrecht ergangene Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
(Beschlüsse vom 12. November 2015 ? 1 BvR 2961/14 sowie 1 BvR 3051/14), die
Regelung erweitere die Ausschlussfrist in verfassungswidriger Weise rückwirkend
auf bis zu 25 Jahre. Sie verletze das Gebot der Belastungsklarheit und
?vorhersehbarkeit und stelle einen Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot dar.
Die mündliche Verhandlung hat am 18. Oktober 2016
stattgefunden.
Der Termin findet im Sitzungssaal 18 des
Justizzentrums Anhalt, Willy-Lohmann-Straße 29, 06844 Dessau-Roßlau statt.
Pressereferent: Vorsitzender
Richter am Landgericht Frank Straube
(0340/202-1445)
Impressum:Landesverfassungsgericht Sachsen-AnhaltPressestelleWilly-Lohmann-Str. 2906844 Dessau-RoßlauTel: 0340 202-1563Fax: 0340 202-1560Mail: presse.lvg@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lverf.justiz.sachsen-anhalt.de