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Pressemitteilungen

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Landesverfassungsgericht Sachsen-​Anhalt
Pressesprecherin:
Ri'inLG Ana Bischoff
Telefon: 0340 2021482
Fax: 0340 2021560
E-​Mail: presse.lverfg(at)justiz.sachsen-​anhalt.de

Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts

(LverfG LSA) Urteil im Verfahren über kommunale Verfassungsbeschwerden von neun Landkreisen gegen § 23 Abs. 2, § 24 FamBeFöG LSA

25.02.2020, Dessau-Roßlau – 2

  • Landesverfassungsgericht

 

 

Das

Landesverfassungsgericht hat mit am 25. Februar 2020 verkündetem Urteil in

einem Verfahren über kommunale Verfassungsbeschwerden von neun Landkreisen die Regelungen

des Familien- und Beratungsstellenfördergesetzes Sachsen-Anhalt ? FamBeFöG LSA

über die Finanzierung der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ? UVG ?

des Bundes als verfassungsgemäß bestätigt.

 

Nach dem UVG zahlen

die Kommunen einen Unterhaltsvorschuss an Kinder, deren unterhaltspflichtiger

Elternteil seiner Pflicht nicht nachkommt. Die nicht durch Rückgriff

ausgeglichenen Kosten werden zwischen Bund, Ländern und Kommunen aufgeteilt. In

der UVG-Reform von 2017 hatte der Bund die Ansprüche auf Unterhaltsvorschuss

ausgeweitet, um insbesondere die Abhängigkeit von Sozialhilfe nach dem SGB II

zu mindern.

 

Die

Beschwerdeführer haben geltend gemacht, dass der Landesgesetzgeber seine

Pflicht aus der Landesverfassung verletzt habe, für einen

Mehrbelastungsausgleich zu sorgen.

 

Das

Landesverfassungsgericht hat entschieden, dass weder die bundesrechtliche Änderung

des UVG noch die landesrechtliche Neufassung des FamBeFöG LSA dazu führt, dass das Land die Finanzierungsregeln anpassen

muss. Die

angegriffene Regelung genüge den verfassungsrechtlichen Anforderungen. Unter

Berücksichtigung der Senkung des kommunalen Anteils an den Gesamtkosten von 33,33% auf 30% habe das Land

hinreichend begründet, dass die prognostizierten Entlastungen bei den Kosten

für Sozialhilfe sowie die erzielbaren Einnahmen aus dem Rückgriff bei den

Unterhaltspflichtigen den Mehraufwand langfristig decken.

 

 

 

 

Pressereferentin:

 

 

Richterin am Landgericht Ana Bischoff

(0340/202-1563)

 

 

 

 

 

 

Impressum:Landesverfassungsgericht Sachsen-AnhaltPressestelleWilly-Lohmann-Str. 2906844 Dessau-RoßlauTel: 0340 202-1563Fax: 0340 202-1560Mail: presse.lvg@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lverf.justiz.sachsen-anhalt.de

Das Gericht

Der Sitz des Landesverfassungsgerichts ist Dessau-Roßlau.