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Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt
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Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts
(LverfG LSA) Urteil im Verfahren über kommunale Verfassungsbeschwerden von neun Landkreisen gegen § 23 Abs. 2, § 24 FamBeFöG LSA
25.02.2020, Dessau-Roßlau – 2
- Landesverfassungsgericht
Das
Landesverfassungsgericht hat mit am 25. Februar 2020 verkündetem Urteil in
einem Verfahren über kommunale Verfassungsbeschwerden von neun Landkreisen die Regelungen
des Familien- und Beratungsstellenfördergesetzes Sachsen-Anhalt ? FamBeFöG LSA
über die Finanzierung der Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ? UVG ?
des Bundes als verfassungsgemäß bestätigt.
Nach dem UVG zahlen
die Kommunen einen Unterhaltsvorschuss an Kinder, deren unterhaltspflichtiger
Elternteil seiner Pflicht nicht nachkommt. Die nicht durch Rückgriff
ausgeglichenen Kosten werden zwischen Bund, Ländern und Kommunen aufgeteilt. In
der UVG-Reform von 2017 hatte der Bund die Ansprüche auf Unterhaltsvorschuss
ausgeweitet, um insbesondere die Abhängigkeit von Sozialhilfe nach dem SGB II
zu mindern.
Die
Beschwerdeführer haben geltend gemacht, dass der Landesgesetzgeber seine
Pflicht aus der Landesverfassung verletzt habe, für einen
Mehrbelastungsausgleich zu sorgen.
Das
Landesverfassungsgericht hat entschieden, dass weder die bundesrechtliche Änderung
des UVG noch die landesrechtliche Neufassung des FamBeFöG LSA dazu führt, dass das Land die Finanzierungsregeln anpassen
muss. Die
angegriffene Regelung genüge den verfassungsrechtlichen Anforderungen. Unter
Berücksichtigung der Senkung des kommunalen Anteils an den Gesamtkosten von 33,33% auf 30% habe das Land
hinreichend begründet, dass die prognostizierten Entlastungen bei den Kosten
für Sozialhilfe sowie die erzielbaren Einnahmen aus dem Rückgriff bei den
Unterhaltspflichtigen den Mehraufwand langfristig decken.
Pressereferentin:
Richterin am Landgericht Ana Bischoff
(0340/202-1563)
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