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Festakt zum 25-jährigen Bestehen des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt

Mit einem Festakt am Mittwoch, 14. November 2018 um 11.00 Uhr erinnern Landtag und Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt in der Aula des Bauhauses Dessau an das 25-jährige Bestehen des Verfassungsorgans.

Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch und Landesverfassungsgerichtspräsident Lothar Franzkowiak erwarten hierzu ca. 150 Gäste aus Politik, Justiz und Gesellschaft. So wird auch eine Vielzahl von Vertretern der Verfassungsgerichte anderer Bundesländer nach Dessau kommen. Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff wird ein Grußwort sprechen.

Den zentralen Festvortrag „Demokratie stärken! - Auf welche Klippen unsere Demokratie zusteuert“ hält Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident und Vorsitzender des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts.

Anlässlich des Festaktes wird auch der ehemalige Präsident des Landesverfassungsgerichts Winfried Schubert verabschiedet werden.

Hintergrund:

Das Landesverfassungsgericht ist ein den anderen Verfassungsorganen gegenüber selbständiger und unabhängiger Gerichtshof des Landes mit Sitz in Dessau-Roßlau. Die sieben Richterinnen und Richter werden vom Landtag für die Dauer von sieben Jahren gewählt und können einmal wiedergewählt werden. Drei Mitglieder werden aus der Gruppe der höchsten Richterinnen und Richter des Landes gewählt. Die weiteren Mitglieder sollen auf Grund ihrer Erfahrung im öffentlichen Leben für das Amt besonders geeignet sein und müssen das 40. Lebensjahr vollendet haben. Mindestens ein Mitglied muss ein Universitätsprofessor des Rechts sein. Das Richteramt am Landesverfassungsgericht ist ein Ehrenamt. Die sieben Richterinnen und Richter der ersten Amtsperiode sind am 9. Dezember 1993 in ihr Amt eingeführt worden. Gegenwärtig wirkt das Gericht in der vierten Amtsperiode, die am 31. Dezember 2021 endet.

Das Landesverfassungsgericht entscheidet in erster Linie über Verfassungsbeschwerden, Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen, Wahlprüfungsbeschwerden und Normenkontrollanträge. Während der Zeit seines Bestehens war es mit beinahe 600 Verfahren befasst. Dabei nahmen in der Vergangenheit kommunale Verfassungsbeschwerden gegen die Regelungen zur Gemeindegebietsreform breiten Raum ein. Nach einer Gesetzesänderung können die Bürgerinnen und Bürger des Landes ab dem kommenden Jahr auch gegen gerichtliche Entscheidungen Verfassungsbeschwerde erheben, wenn sie zuvor alle übrigen Rechtsmittel ausgeschöpft haben.

Das Gericht

Der Sitz des Landesverfassungsgerichts ist Dessau-Roßlau.