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Urteil des Gerichtes

Entscheidungsvorblatt

Aktenzeichen: LVG 13/01 Entscheidungsart: Urteil Entscheidung vom: 15.01.2002
Verfahrensart Verfassungsbeschwerde
entscheidungserhebliche Vorschriften Nachweise siehe
bei LVG 9/01
Schlagworte Nachweise siehe bei LVG 9/01
Stichworte Urteil
Leitsatz einheitliche Entscheidung für drei Parallelverfahren; vgl deshalb Leitsatz bei LVG 9/01
Fundstellen LVerfGE 13, 364
Sonstiges Schule mit festen Öffnungszeiten
Zitiervorschlag VerfGSA, Urteil vom 15.01.2002 - LVG 13/01 -,
www.verfassungsgericht-sachsen-anhalt.de

Urteil

in dem Verfassungsbeschwerdeverfahren

LVG 13/01

einheitliche Entscheidung für drei Parallelverfahren;
vgl deshalb Text bei LVG 9/01

vgl dort auch ABWEICHENDE MEINUNG
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Das Gericht

Der Sitz des Landesverfassungsgerichts ist Dessau-Roßlau.