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Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt
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Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts
(LverfG LSA) Verfassungsbeschwerden der Gemeinden Peißen und Tagewerben gegen Regelungen zur Gemeindegebietsreform ohne Erfolg
19.03.2013, Dessau-Roßlau – 7
- Landesverfassungsgericht
Dessau-Roßlau, den 19. März 2013
Aktenzeichen: LVG 31/10
LVG 40/10
Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat heute die Verfassungsbeschwerden der Gemeinden Peißen (Landkreis Saalekreis) und Tagewerben (Landkreis Burgenlandkreis) zurückgewiesen, die sich gegen ihre Auflösung und Eingemeindung in die Stadt Landsberg bzw. Stadt Weißenfels richteten.
Die vom Gesetzgeber vorgenommene Zuordnung verletzt die Beschwerdeführerinnen nicht in ihrem kommunalen Selbstverwaltungsrecht. Der Gesetzgeber hat den maßgeblichen Sachverhalt vollständig ermittelt und im Rahmen seines politischen Gestaltungs- und Beurteilungsspielraumes eine leitbildgerechte Zuordnung vorgenommen, die sich am Gemeinwohl orientiert und die örtlichen Verhältnisse und strukturellen Besonderheiten angemessen berücksichtigt. Formelle Fehler bei der Bürgeranhörung im Gesetzgebungsverfahren, wie sie die Beschwerdeführerinnen geltend gemacht haben, hat das Landesverfassungsgericht nicht festgestellt.
Pressereferent: Vorsitzender Richter am Landgericht Frank Straube
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