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Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts
(LverfG LSA) Vorschriften des Kommunalverfassungsgesetzes zur Verbandsgemeinde verfassungsgemäß
18.10.2016, Dessau-Roßlau – 7
- Landesverfassungsgericht
Dessau-Roßlau, den 18. Oktober 2016
Aktenzeichen: LVG 4/15
Das Landesverfassungsgericht hat mit heute verkündetem
Urteil eine kommunale Verfassungsbeschwerde der Städte Güsten und Alsleben
sowie der Gemeinden Giersleben und Plötzkau zurückgewiesen. Die
Beschwerdeführerinnen sind Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinde
Saale-Wipper. Sie haben gerügt, mehrere Vorschriften des
Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17. Juni 2014, die
das Verhältnis der Verbandsgemeinden und ihrer Mitgliedsgemeinden zueinander
regeln, verletzten sie in ihrem kommunalen Selbstverwaltungsrecht.
Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen
Vorschriften richtet, die der Gesetzgeber inhaltsgleich aus dem
Verbandsgemeindegesetz übernommen hat, ist sie unzulässig, weil sie nicht
binnen eines Jahres nach dem bereits 2008 in Kraft getretenen Gesetz erhoben
worden ist.
Soweit mit der Verfassungsbeschwerde Neuregelungen
angegriffen werden, ist sie unbegründet. Die Vorschriften greifen nicht in
verfassungsrechtlich relevanter Weise in das Selbstverwaltungsrecht der
Mitgliedsgemeinden ein.
Die mündliche Verhandlung hat am 29. August 2016
stattgefunden.
Pressereferent: Vorsitzender Richter am Landgericht
Frank Straube
(0340/202-1445)
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