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Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts

(LVerfG LSA) Keine vorläufige
Fortsetzung der Vermittlung von Sportwetten durch privates Unternehmen

29.03.2006, Dessau-Roßlau – 1

  • Landesverfassungsgericht

 

 

 

 

 

Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung

Nr.: 001/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 001/06

 

 

 

Magdeburg, den 29. März 2006

 

 

 

(LVerfG LSA) Keine vorläufige

Fortsetzung der Vermittlung von Sportwetten durch privates Unternehmen

 

 

 

Ohne Erfolg hat ein

in Magdeburg ansässiges Sportwettunternehmen versucht, durch einstweilige

Anordnung des Landesverfassungsgerichts vorläufig Sportwetten ohne die nach dem

Glücksspielgesetz Sachsen-Anhalt erforderliche Erlaubnis vermitteln zu dürfen.

Das Landesverfassungsgericht lehnte seinen Antrag ab, eine für staatliche

Wettunternehmen geltende Ausnahmevorschrift auf das Unternehmen anzuwenden. Dabei brauchte das Gericht nicht auf die am gleichen Tage vom Bundesverfassungsgericht

getroffene Grundsatzentscheidung über die Zulässigkeit von Sportwetten

einzugehen. Die vom Magdeburger Unternehmen geltend gemachten wirtschaftlichen

Schwierigkeiten waren nach Einschätzung des Gerichts nicht zwangsläufig auf die fehlende Erlaubnis zurückzuführen. Außerdem habe das Unternehmen versäumt,

rechtzeitig die Erlaubnis zu beantragen, so dass es sich jetzt nicht auf

Dringlichkeit berufen könne. Über die zuvor vom Unternehmen eingelegte Verfassungsbeschwerde

gegen die Erlaubnispflicht nach dem Glückspielgesetz Sachsen-Anhalt wird das Landesverfassungsgericht zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.

 

 

 

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