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Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts

Die Zuordnung der Stadt
Falkenstein/Harz zum neugebildeten Landkreis Harz ist verfassungsgemäß.

22.06.2007, Dessau-Roßlau – 13

  • Landesverfassungsgericht

 

 

 

 

 

Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung

Nr.: 013/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverfassungsgericht des

Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 013/07

 

 

 

Magdeburg, den 22. Juni 2007

 

 

 

Die Zuordnung der Stadt

Falkenstein/Harz zum neugebildeten Landkreis Harz ist verfassungsgemäß.

 

 

 

Durch das Kreisgebietsneuregelungsgesetz vom 11.11.2005 soll mit

Wirkung vom 01.07.2007 der neue Landkreis Harz aus den bisherigen Landkreisen Halberstadt, Quedlinburg und Wernigerode sowie der Stadt Falkenstein/Harz, die bisher

dem Landkreis Aschersleben-Staßfurt angehört, gebildet werden. Der Landkreis Aschersleben-Staßfurt selbst soll nach diesem Gesetz mit Wirkung vom 01.07.2007 dem neu

gebildeten Landkreis Salzland zugeordnet werden.

 

Mit seiner Verfassungsbeschwerde sah sich

der Landkreis Aschers-leben-Staßfurt durch die Zuordnung der Stadt Falkenstein/

Harz zum Landkreis Harz in seinem Recht auf kommunale Selbstverwaltung

verletzt.

 

Mit Urteil vom heutigen Tag hat das Landesverfassungsgericht in Dessau die Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen.

 

Der Landesgesetzgeber habe weder das Anhörungsgebot verletzt noch ist die getroffene

Abwägungsentscheidung zu beanstanden. Der Gesetzgeber habe sich in seinem

gesetzlichen Leitbild für die Kreisgebietsreform für Vollfusionen der alten Landkreise ausgesprochen, zugleich aber Wechselwünsche einzelner Gemein-den über die alten

Grenzgrenzen hinaus für zulässig gehalten. Die Abwägungsentscheidung, einem

solchen Wechselwunsch nachzu.-kommen, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn dadurch die Bedingungen des Gesetzgebers für den Zuschnitt der neuen Landkreise nicht in Frage gestellt werden.

 

 

 

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