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Pressemitteilungen

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Landesverfassungsgericht Sachsen-​Anhalt
Pressesprecherin:
Ri'inLG Ana Bischoff
Telefon: 0340 2021482
Fax: 0340 2021560
E-​Mail: presse.lverfg(at)justiz.sachsen-​anhalt.de

Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts

Verkündungs- und
Verhandlungstermine des Landesverfassungsgerichts

Am Montag, den 25. Juni 2007 

wird das Landesverfassungsgericht im großen Sitzungssaal des Justizzentrums
(Landgericht/ Landesverfassungsgericht), Willy-Lohmann-Straße 29 in Dessau

1. um 15.00 h
über die Kommunalverfassungsbeschwerde des Landkreises Anhalt-Zerbst (LVG 8/06)
gegen die §§ 7,9,13  des Kreisgebietsneuregelungsgesetzes eine Entscheidung
verkünden.

2. um 15.30 h
über die Kommunalverfassungsbeschwerde der Stadt Schönebeck (LVG 2/07) gegen
die Bestimmung des Kreissitzes für die neuen Landkreis Salzland mündlich
verhandeln.

3. um 16.30 h
über die Kommunalverfassungsbeschwerde der Stadt Weißenfels (LVG 3/07) gegen
die Bestimmung des Kreissitzes für die neuen Landkreis Burgenlandkreis mündlich
verhandeln.

4. am Dienstag, den 26. Juni 2007

ebenfalls im großen Sitzungssaal des Justizzentrums (Landgericht/
Landesverfassungsgericht), Willy-Lohmann-Straße 29 in Dessau

um 15.00 h

über die Verfassungsbeschwerde des Landrats des Landkreises Schönebeck gegen
die §§ 21, 22 des Kreisgebietsneuregelungsgesetzes eine Entscheidung verkünden.

22.06.2007, Dessau-Roßlau – 17

  • Landesverfassungsgericht

 

 

 

 

 

Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung

Nr.: 017/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverfassungsgericht des

Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 017/07

 

 

 

Magdeburg, den 21. Juni 2007

 

 

 

Verkündungs- und

Verhandlungstermine des Landesverfassungsgerichts

 

Am Montag, den 25. Juni 2007 

 

wird das Landesverfassungsgericht im großen Sitzungssaal des Justizzentrums

(Landgericht/ Landesverfassungsgericht), Willy-Lohmann-Straße 29 in Dessau

 

1. um 15.00 h

über die Kommunalverfassungsbeschwerde des Landkreises Anhalt-Zerbst (LVG 8/06)

gegen die §§ 7,9,13  des Kreisgebietsneuregelungsgesetzes eine Entscheidung

verkünden.

 

2. um 15.30 h

über die Kommunalverfassungsbeschwerde der Stadt Schönebeck (LVG 2/07) gegen

die Bestimmung des Kreissitzes für die neuen Landkreis Salzland mündlich

verhandeln.

 

3. um 16.30 h

über die Kommunalverfassungsbeschwerde der Stadt Weißenfels (LVG 3/07) gegen

die Bestimmung des Kreissitzes für die neuen Landkreis Burgenlandkreis mündlich

verhandeln.

 

4. am Dienstag, den 26. Juni 2007

 

ebenfalls im großen Sitzungssaal des Justizzentrums (Landgericht/

Landesverfassungsgericht), Willy-Lohmann-Straße 29 in Dessau

 

um 15.00 h

 

über die Verfassungsbeschwerde des Landrats des Landkreises Schönebeck gegen

die §§ 21, 22 des Kreisgebietsneuregelungsgesetzes eine Entscheidung verkünden.

 

 

 

Zu 1.:

 

Dem Verfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

 

Mit Wirkung zum 30. Juni 2007 wird nach

dem Kreisgebietsneuregelungsgesetz in der durch Gesetz vom 19. Dezember 2006

geänderten Fassung der Landkreis Anhalt-Zerbst aufgelöst und sein Gebiet mit

Wirkung zum 1. Juli 2007 den neuen  Landkreisen Wittenberg, Anhalt-Bitterfeld

und Jerichower Land zugeordnet. Die Städte Dessau und Roßlau werden zur neuen

kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau zusammengeschlossen.

 

Durch seine Aufteilung in mehrere

Gebietskörperschaften sieht sich der Landkreis Anhalt-Zerbst in seinem Recht

auf Selbstverwaltung verletzt.

 

 

 

zu 2.:

 

Dem Verfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

 

Durch das zum 01.07.2007 in Kraft

tretende Gesetz zur Bestimmung des Kreissitzes des Landkreises Salzland soll

Kreissitz des neuen Landkreises die Stadt Bernburg werden.

 

Die Stadt Schönebeck sieht sich durch die

Kreissitzbestimmung in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt.

 

 

 

Zu 3.:

 

Dem Verfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

 

Durch das zum 01.07.2007 in Kraft tretende

Gesetz zur Bestimmung des Kreissitzes des Landkreises Burgenlandkreis soll

Kreissitz des neuen Landkreises die Stadt Naumburg werden.

 

Die Stadt Weißenfels sieht sich durch die

Kreissitzbestimmung in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt.

 

In den Verfahren LVG 2/07 und LVG 3/07 könnten

Entscheidungen bereits am Dienstag, den 26.06.2007, nachmittags, verkündet

werden.

 

 

 

Zu 4.:

 

Dem Verfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

 

Nach § 21 Abs. 1 des

Kreisgebietsneuregelungsgesetzes ist für die mit Wirkung zum 1. Juli 2007 neu

zu bildenden Landkreise ein neuer Landrat zu wählen. Nach Abs. 3 scheidet ein Landrat eines aufzulösenden Kreises mit Ablauf des 30. Juni 2007 aus dem Amt aus, wenn er nicht

zum Landrat eines neu zu bildenden Landkreises gewählt wird. Nach bisherigem

Recht blieb der bei der Wahl unterlegene Landrat des alten Kreises bis zum Ende

seiner ursprünglichen Amtszeit allgemeiner Vertreter des Landrates und Beigeordneter im neuen Landkreis. Diese Regelung wird durch das

Kreisgebietsneuregelungsgesetz aufgehoben. Durch die Neuregelungen sieht sich

der Landrat des Landkreises Schönebeck in seinen Rechten als gewählter und ernannter Landrat verletzt.

 

 

 

Impressum:

 

Landesverfassungsgericht des Landes

Sachsen-Anhalt

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06844 Dessau

Tel: (0340) 202-1564 oder (0391) 606-7066

Fax: (0340) 202-1560

Mail:

pressestelle@lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Das Gericht

Der Sitz des Landesverfassungsgerichts ist Dessau-Roßlau.