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Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts
Verfassungsbeschwerde der Stadt
Weißenfels gegen die Bestimmung von Naumburg zum Kreissitz erfolglos.
02.07.2007, Dessau-Roßlau – 21
- Landesverfassungsgericht
Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung
Nr.: 021/07
Landesverfassungsgericht des
Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 021/07
Magdeburg, den 26. Juni 2007
Verfassungsbeschwerde der Stadt
Weißenfels gegen die Bestimmung von Naumburg zum Kreissitz erfolglos.
Zum 01.07.2007 soll
Kreissitz des neuen Landkreises Burgenland die Stadt Naumburg werden. Die Stadt
Weißenfels sieht sich durch die Kreissitzbestimmung in ihrem Selbstverwaltungsrecht
verletzt.
Mit Urteil vom heutigen Tag
hat das Landesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen:
Eine unzureichende Anhörung
der Stadt Weißenfels im Gesetzgebungsverfahren konnte das Landesverfassungsgericht
nicht feststellen.
Auch in der Sache bleibt
die Verfassungsbeschwerde erfolglos.
Bei der Bestimmung des
Kreissitzes im Rahmen einer kommunalen Neuordnung hat der Gesetzgeber einen
Gestaltungsspielraum. Durch ein Kriteriensystem hat sich das Parlament dabei
selbst gebunden. Die Voraussetzungen für die Kreissitzvergabe erfüllt die Stadt
Naumburg. Sie hat gegenüber Weißenfels nach dem Landesraumordnungsprogramm den
höheren Rang.
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