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Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts

Verfassungsbeschwerde der Stadt
Weißenfels gegen die Bestimmung von Naumburg zum Kreissitz erfolglos.

02.07.2007, Dessau-Roßlau – 21

  • Landesverfassungsgericht

 

 

 

 

 

Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung

Nr.: 021/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverfassungsgericht des

Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 021/07

 

 

 

Magdeburg, den 26. Juni 2007

 

 

 

Verfassungsbeschwerde der Stadt

Weißenfels gegen die Bestimmung von Naumburg zum Kreissitz erfolglos.

 

 

 

Zum 01.07.2007 soll

Kreissitz des neuen Landkreises Burgenland die Stadt Naumburg werden. Die Stadt

Weißenfels sieht sich durch die Kreissitzbestimmung in ihrem Selbstverwaltungsrecht

verletzt.

 

 

 

Mit Urteil vom heutigen Tag

hat das Landesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen:

 

Eine unzureichende Anhörung

der Stadt Weißenfels im Gesetzgebungsverfahren konnte das Landesverfassungsgericht

nicht feststellen.

 

Auch in der Sache bleibt

die Verfassungsbeschwerde erfolglos.

 

Bei der Bestimmung des

Kreissitzes im Rahmen einer kommunalen Neuordnung hat der Gesetzgeber einen

Gestaltungsspielraum. Durch ein Kriteriensystem hat sich das Parlament dabei

selbst gebunden. Die Voraussetzungen für die Kreissitzvergabe erfüllt die Stadt

Naumburg. Sie hat gegenüber Weißenfels nach dem Landesraumordnungsprogramm den

höheren Rang.

 

 

 

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Landesverfassungsgericht des

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