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Landesverfassungsgericht Sachsen-​Anhalt
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Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts

(LverfG LSA) Verhandlungstermine des Landesverfassungsgerichts am Dienstag, den 26. August 2008

19.02.2009, Dessau-Roßlau – 2

  • Landesverfassungsgericht

 

 

 

Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 002/08

 

Dessau-Roßlau, den 19. August 2008

 

(LverfG LSA) Verhandlungstermine des Landesverfassungsgerichts am Dienstag, den 26. August 2008

1. Um 10.00 Uhr wird das Landesverfassungsgericht über die Kommunalverfassungsbeschwerde der Gemeinde Zielitz gegen Regelungen des Gesetzes zur kommunalen Zusammenarbeit im Stadt-Umland-Bereich vom 17.10.2007 (GKomZu) mündlich verhandeln (Aktenzeichen: LVG 07/07).

Durch das am 27.10.2007 in Kraft getretene Gesetz sind Zweckverbände gebildet worden, denen neben den kreisfreien Städten Magdeburg und Halle jeweils umliegende Gemeinden angehören, darunter die Beschwerdeführerin. Den Zweckverbänden ist die vorbereitende Bauleitplanung übertragen. Die Gemeinde Zielitz sieht sich durch die Zuordnung zum Zweckverband "Stadt-Umland-Verband Magdeburg" in ihrem kommunalen Selbstverwaltungsrecht verletzt. Sie rügt insbesondere einen rechtswidrigen Eingriff in ihre Planungshoheit.

2. Um 14.00 Uhr findet die mündliche Verhandlung über die Verfassungsbeschwerden von drei Diskothekenbetreibern sowie drei Gastwirten aus Halle, Grana, Burg und Gommern gegen Regelungen des Nichtraucherschutzgesetzes vom 19.12.2007 statt (Aktenzeichen: LVG 03/08, 04/08, 07/08 und 08/08).

Durch das Gesetz ist mit Wirkung seit dem 01.01.2008 für Diskotheken und so genannte Einraum-Gaststätten ein Rauchverbot angeordnet worden. Verstöße hiergegen werden seit dem 01.07.2008 als Ordnungswidrigkeiten verfolgt. Die Beschwerdeführer erblicken in der gesetzlichen Beschränkung einen verfassungswidrigen Eingriff in ihr Grundrecht auf Berufsfreiheit sowie ihr Eigentumsrecht. Das Rauchverbot führe zu erheblichen, unter Umständen sogar existenzbedrohlichen Umsatzeinbußen. Sie rügen daneben einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot, weil den Betreibern anderer Gaststätten die Einrichtung separater Raucherräume gestattet werde. Anträge der Beschwerdeführer auf Erlass einstweiliger Anordnungen, mit denen das Rauchverbot bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache vorläufig ausgesetzt werden sollte, hatte das Landesverfassungsgericht am 30.06.2008 im Ergebnis einer Rechtsgüterabwägung zurückgewiesen.

Pressereferent: Vorsitzender Richter am LG Frank Straube (0340/202-1445)

 

 

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