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Pressemitteilungen

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Landesverfassungsgericht Sachsen-​Anhalt
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Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts

(LverfG LSA) Gesetz zur Bildung von Stadt-Umland-Verbänden Halle und Magdeburg vom 17. Oktober 2007 teilweise verfassungswidrig

19.02.2009, Dessau-Roßlau – 5

  • Landesverfassungsgericht

 

 

 

Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 005/08

 

Dessau-Roßlau, den 22. Oktober 2008

 

(LverfG LSA) Gesetz zur Bildung von Stadt-Umland-Verbänden Halle und Magdeburg vom 17. Oktober 2007 teilweise verfassungswidrig

Das Landesverfassungsgericht hat durch Urteil vom heutigen Tage einer Verfassungsbeschwerde der Gemeinde Zielitz teilweise stattgegeben.

Die nördlich von Magdeburg gelegene Gemeinde sah sich durch das am 27. Oktober 2007 in Kraft getretene Stadt-Umland-Verbandsgesetz in ihrem kommunalen Selbstverwaltungsrecht verletzt. Mit den beanstandeten gesetzlichen Regelungen sind Zweckverbände gebildet worden, denen neben den Städten Magdeburg und Halle jeweils umliegende Gemeinden angehören, darunter die Beschwerdeführerin. Den Zweckverbänden ist die vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplanung) übertragen.

Nach Ansicht des Gerichts verletzt die Bildung der Planungsverbände für sich genommen die kommunale Selbstverwaltungsgarantie nicht, weil sie durch überörtliche Interessen an der Stärkung der Oberzentren gerechtfertigt ist.

Die derzeitige Gewichtung des Stimmrechts der Mitglieder der Verbandsversammlung hält einer verfassungsrechtlichen Nachprüfung jedoch nicht Stand. Die Städte Magdeburg und Halle werden nämlich dadurch, dass allein die Stimme ihres jeweiligen Mitglieds in der Verbandsversammlung ein Gewicht von 50% der Stimmen der anwesenden Vertreter hat, in die Lage versetzt, mit der Stimme lediglich einer weiteren Mitgliedsgemeinde Mehrheitsentscheidungen zu treffen. Hierin liegt ein Verstoß des Gesetzgebers gegen seine Pflicht, den Verbandsmitgliedern zur Kompensation des teilweisen Verlustes ihrer Planungshoheit effektive Mitwirkungsrechte einzuräumen. Die Entscheidung, wie deren konkrete Ausgestaltung künftig verfassungsgemäß zu erfolgen hat, obliegt dem Gesetzgeber.

Pressereferent: Vorsitzender Richter am Landgericht Frank Straube (0340/202-1445)

 

 

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