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Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts
(LverfG LSA) Verkündungstermine
des Landesverfassungsgerichts am Dienstag, den 21. April 2009, im Sitzungssaal
18 des Justizzentrums Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 29
30.03.2009, Dessau-Roßlau – 2
- Landesverfassungsgericht
Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 002/09
Landesverfassungsgericht
Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 002/09
Dessau-Roßlau, den 30. März 2009
(LverfG LSA) Verkündungstermine
des Landesverfassungsgerichts am Dienstag, den 21. April 2009, im Sitzungssaal
18 des Justizzentrums Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 29
Aktenzeichen:
LVG
146/08
LVG 12/08 u. a.
LVG 118 -120/08
Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat für
den 21. April 2009 Verkündungstermine in Verfassungsgerichtssachen anberaumt,
die das Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetz vom 14. Februar 2008
(GemNeuglGrG) betreffen. Das Gesetz sieht vor, dass die bislang bestehenden
Verwaltungsgemein-
schaften zur Schaffung zukunftsfähiger
gemeindlicher Strukturen vornehmlich durch Einheitsgemeinden ersetzt werden
sollen, die künftig von Ausnahmefällen abgesehen eine Einwohnerzahl von
mindestens 10.000 erreichen sollen. In einer Freiwilligkeits-
phase bis zum 30.06.2009 hat ein Teil der Gemeinden
die Möglichkeit, sich zu Einheitsgemeinden oder Verbandsgemeinden
zusammenzuschließen. Danach wird die Zuordnung zu einer Einheitsgemeinde
erfolgen.
Die mündlichen Verhandlungen haben am 24. März 2009
stattgefunden.
1. Um 10.00 Uhr wird das Landesverfassungsgericht
zunächst eine Entscheidung im Organstreitverfahren der Landtagsfraktion der FDP
gegen den Landtag sowie die Landesregierung Sachsen-Anhalts verkünden
(Aktenzeichen LVG 146/08). Die Antragstellerin sieht sich als
Oppositionsfraktion in ihren Anhörungs- und Informationsrechten während des
Gesetzgebungsverfahrens verletzt.
2. Um 11.00 Uhr schließt sich die Verkündung der
Entscheidungen über Kommunalverfassungsbeschwerden mehrerer Gemeinden gegen
Regelungen des Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetzes an (Aktenzeichen LVG
12/08 u.a.; LVG 118-120/08).
Die Antragsteller rügen, dass die Ersetzung der
Verwaltungsgemeinschaften durch Einheitsgemeinden gegen das durch die
Verfassung garantierte Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden verstoße. Das zur
Begründung herangezogene Leitbild der Landesregierung zur Gemeindegebietsreform
entspreche nicht dem Gemeinwohl, weil die Reform für die betroffenen Gemeinden
mit einem Verlust aller wesentlichen Gemeindefunktionen verbunden sei. Unter
Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten bestünden keine Vorteile der
Einheitsgemeinde gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft. Die mangelnde
Leistungsfähigkeit der Verwaltungsgemeinschaft sei bereits deshalb nicht
erwiesen, weil die Zeit ihrer praktischen Erprobung zu kurz gewesen sei.
Pressereferent: Vorsitzender Richter am Landgericht
Frank Straube (0340/202-1445)
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