Pressemitteilungen
Kontakt zur Pressestelle
Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt
Pressesprecherin:
Ri'inLG Ana Bischoff
Telefon: 0340 2021482
Fax: 0340 2021560
E-Mail: presse.lverfg(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressesuchmaschine
Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts
(LverfG LSA) Beschlossene
Gemeindegebietsreform verfassungsgemäß
22.04.2009, Dessau-Roßlau – 3
- Landesverfassungsgericht
Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 003/09
Landesverfassungsgericht
Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 003/09
Dessau-Roßlau, den 21. April 2009
(LverfG LSA) Beschlossene
Gemeindegebietsreform verfassungsgemäß
Aktenzeichen:
LVG 146/08
LVG 12/08 u. a.
LVG 118-120/08
Das Landesverfassungsgericht hat durch Urteile vom
heutigen Tage einen Organstreitantrag der Landtagsfraktion der FDP
(Aktenzeichen LVG 146/08) sowie Verfassungsbeschwerden mehrerer Gemeinden
(Aktenzeichen LVG 12/08 u. a.) zurückgewiesen, die das Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetz
vom 14. Februar 2008 (GemNeuglGrG) betreffen. Mit dem am 24. Januar 2008 vom
Landtag beschlossenen Gesetz sollen die bisherigen Verwaltungsgemeinschaften
durch Einheitsgemeinden mit einer Mindesteinwohnerzahl von 10.000 ersetzt
werden. Bis zum 30. Juni 2009 hat ein Teil der Gemeinden die Möglichkeit, sich
freiwillig zu Einheitsgemeinden oder Verbandsgemeinden zusammenzuschließen.
Danach wird die Zuordnung zu einer Einheitsgemeinde erfolgen.
Die Rüge der Landtagsfraktion der FDP, sie sei
bereits vor der Verabschiedung des Gesetzes in ihren Anhörungs- und
Informationsrechten verletzt worden, ist großteils unzulässig, weil ihr Antrag
insoweit nicht rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Ausschlussfrist von sechs
Monaten beim Landesverfassungsgericht eingegangen ist. Im Übrigen ist der
Antrag unbegründet. Die abschließende Beratung des Gesetzentwurfs in der
Landtagssitzung am 24. Januar 2008 verstieß nicht gegen das Zwei-Lesungsprinzip.
Der von den Regierungsfraktionen vor der Sitzung eingebrachte und bei der
Beschlussfassung berücksichtigte Änderungsantrag erforderte keine weitere
Lesung, weil er denselben Gesetzgebungsgegenstand betraf und dieser bereits in
den Landtagssitzungen am 11. Oktober 2007 und 13. Dezember 2007 behandelt wurde.
Die Verfassungsbeschwerden der Gemeinden blieben
gleichfalls ohne Erfolg. Der Landesgesetzgeber war nicht verpflichtet, die
Gemeinden vor der Verabschiedung des Gesetzes, das lediglich das Leitbild der
Gebietsreform, aber noch keine konkreten Gebietsänderungen regelt, anzuhören.
Das kommunale Selbstverwaltungsrecht steht dem Zusammenschluss oder der
Auflösung von Gemeinden nicht entgegen, sondern garantiert den Bestand von
Gemeinden lediglich institutionell. Bei der Anpassung der Gemeindestrukturen an
die demografische Entwicklung hat der Gesetzgeber einen politischen
Gestaltungsspielraum, den das Verfassungsgericht zu respektieren hat. Er darf
nur darauf überprüft werden, ob die Gründe des Gemeinwohls berücksichtigt sind
und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt wurde. Grundsätzlich keiner
gerichtlichen Nachprüfung unterliegt dagegen die Frage, ob es Alternativen zur
beschlossenen Neugliederung gegeben hätte. Der Gesetzgeber ist im Ergebnis
einer umfassenden Prüfung der Wirtschaftlichkeit der verschiedenen
Organisationsstrukturen vertretbar davon ausgegangen, dass Einheits- und
Verbandsgemeinden zur Wahrnehmung der kommunalen Aufgaben besser geeignet sind
als Verwaltungsgemeinschaften. Eine unzulässige Einschränkung der
bürgerschaftlichen Teilhabe am Gemeinwesen ist mit der Reform nicht verbunden.
Die der Bildung von Einheitsgemeinden vorgeschaltete Freiwilligkeitsphase ist
ausreichend lang bemessen, um freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden zu
ermöglichen. Der Gesetzgeber hat daher seinen Gestaltungsspielraum nicht
verfassungswidrig überschritten. Das verabschiedete Gesetz hat damit Bestand.
Pressereferent: Vorsitzender
Richter am Landgericht Frank Straube
(0340/202-1445)
Impressum:
Landesverfassungsgericht
Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Willy-Lohmann-Str. 29
06844 Dessau-Roßlau
Tel: (03 40) 2 02 14 45
Fax: (03 40) 2 02 15 60
Mail:
pressestelle@lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de
Impressum:Landesverfassungsgericht Sachsen-AnhaltPressestelleWilly-Lohmann-Str. 2906844 Dessau-RoßlauTel: 0340 202-1563Fax: 0340 202-1560Mail: presse.lvg@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lverf.justiz.sachsen-anhalt.de