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Pressemitteilungen

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Landesverfassungsgericht Sachsen-​Anhalt
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E-​Mail: presse.lverfg(at)justiz.sachsen-​anhalt.de

Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts

LVG 20/22

Termin zur mündlichen Verhandlung am 3. Juli 2023 um 14 Uhr in dem Verfahren LVG 20/22 (Organstreitverfahren, Ordnungsruf)

14.06.2023, Dessau-Roßlau – 004/2023

  • Landesverfassungsgericht

In dem Organstreitverfahren eines Abgeordneten des Landtags gegen den Landtag von Sachsen-Anhalt sowie gegen dessen Präsidenten hat das Landesverfassungsgericht Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 3. Juli 2023 um 14 Uhr im Sitzungssaal 18 des Justizzentrums Anhalt, Willy-Lohmann-Straße 29, 06844 Dessau-Roßlau anberaumt.

In der Landtagssitzung am 24. Februar 2022 äußerte sich der Antragsteller mit einem Redebeitrag zu einer Aktion des Ministeriums für Bildung, die im Rahmen der Maßnahmen zur Eindämmung des SARS-CoV-2-Virus und Covid 19 unter dem Motto „Wir ham ´nen Stich“ durchgeführt worden war. In diesem Zusammenhang formulierte der Abgeordnete: „Wenn ich aber über die Initiatoren dieser Kampagne nachdenke, frage ich mich: Weshalb tut man das? Ist es ein Selbstläufer? Ist es Trägheit? Ist es Feigheit? Ist es Bosheit? Ist es die Banalität des Bösen?“
Nach Abschluss seines Redebeitrags erteilte ihm der Vizepräsident des Landtags für diese Formulierung einen Ordnungsruf. Er begründete, es sei „(…) die Analogie des Titels von Hannah Arendt, die „Banalität des Bösen“, bezogen auf ihre Studie zum Holocaust, hier auf die Impfkampagne verwendet worden (…).“

Der Antragsteller sieht sich durch den Ordnungsruf in seiner parlamentarischen Redefreiheit verletzt.

 


Hintergrund:

1. Aus der Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt vom 3. Dezember 2021 (Pressemitteilung: 89/2021):
„Unter dem Motto „Wir ham ´nen Stich!“ werden vor allem 12- bis 17-Jährige auf den Social-Media-Plattformen „TikTok“ und „Instagram“ für die Corona-Schutzimpfung sensibilisiert.
In Zusammenarbeit zwischen Schulen und Landkreisen bzw. Kreisfreien Städten können mobile Impfteams an die Schulen geschickt werden. Das Impfangebot gilt nicht nur für Schülerinnen und Schüler, sondern auch für die im selben Haushalt lebenden Verwandten sowie die Lehrkräfte. Minderjährige benötigen zum Impfen die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.“

2. Hannah Arendt (1906 – 1975) war eine jüdische deutsch-US-amerikanische politische Theoretikerin und Publizistin. 1961 nahm sie als Reporterin am Prozess gegen Adolf Eichmann in Jerusalem teil, der für die Deportation mehrerer Millionen Juden in die Konzentrationslager verantwortlich war. Daraus gingen zunächst Reportagen hervor und schließlich das kontrovers diskutierte Buch „Eichmann in Jerusalem, Ein Bericht von der Banalität des Bösen“.


 

Pressereferentin: Richterin am Landgericht Ana Bischoff

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