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Pressemitteilungen

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Landesverfassungsgericht Sachsen-​Anhalt
Pressesprecherin:
Ri'inLG Ana Bischoff
Telefon: 0340 2021482
Fax: 0340 2021560
E-​Mail: presse.lverfg(at)justiz.sachsen-​anhalt.de

Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts

LVG 20/22; LVG 30/22

Verkündung einer Entscheidung in dem Verfahren LVG 20/22 (Organstreitverfahren, Ordnungsruf) und Termin zur mündlichen Verhandlung in dem Verfahren LVG 30/22 (Organstreitverfahren, Parlamentarisches Kontrollgremium) am 21. August 2023 im Sitzungssaal 18 des Justizzentrums Anhalt, Willy-Lohmann-Straße 29, 06844 Dessau-Roßlau

20.07.2023, Dessau-Roßlau – 005/2023

  • Landesverfassungsgericht

1. Das Landesverfassungsgericht wird am 21. August 2023 um 13:30 Uhr eine Entscheidung in dem Organstreitverfahren LVG 20/22 eines Abgeordneten des Landtags gegen den Landtag von Sachsen-Anhalt sowie gegen dessen Präsidenten verkünden. Der Abgeordnete sieht sich durch einen Ordnungsruf des Vizepräsidenten des Landtags in seinen von der Landesverfassung geschützten Rechten verletzt.

In der 13. Sitzung des Landtags am 24. Februar 2022 hatte der Abgeordnete in einem Redebeitrag zu einer Aktion des Ministeriums für Bildung (Motto: „Wir ham ´nen Stich“) formuliert: „Wenn ich aber über die Initiatoren dieser Kampagne nachdenke, frage ich mich: Weshalb tut man das? Ist es ein Selbstläufer? Ist es Trägheit? Ist es Feigheit? Ist es Bosheit? Ist es die Banalität des Bösen?“ (vgl. zu den Hintergründen dieses Verfahrens bereits die Pressemitteilung Nr. 004/23 vom 14. Juni 2023).

2. Im Anschluss, um 14:00 Uhr, wird das Landesverfassungsgericht in dem Verfahren LVG 30/22 mündlich verhandeln. Mit Antragsschrift vom 27. Oktober 2022 wendet sich die AfD-Fraktion des Landtags von Sachsen-Anhalt gegen die Zusammensetzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums.

Die Antragstellerin behauptet im Rahmen dieses Organstreitverfahrens gegen den Landtag von Sachsen-Anhalt eine Missachtung ihrer Rechte als Oppositionsfraktion insbesondere aus Art. 48 Abs. 2 der Landesverfassung (Chancengleichheit).

Mit Gesetz vom 28. April 2022 hatte der Landtag eine Änderung von § 25 Abs. 1 VerfSchG-LSA beschlossen und damit insbesondere über die Anzahl der Mitglieder und der auf die Opposition entfallenden Sitze des Parlamentarischen Kontrollgremiums neu entschieden. In seiner 22. Sitzung am 21. Juni 2022 hat er dessen Mitglieder gewählt. Im Ergebnis der Wahl ist kein Vertreter der Antragstellerin im Parlamentarischen Kontrollgremium vertreten.
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Hintergrund:
Das Parlamentarische Kontrollgremium nimmt für den Landtag die Kontrolle der Landesregierung auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes wahr. Es hat seine gesetzlichen Grundlagen im Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA).

In der Vergangenheit hat der Landtag regelmäßig zu Beginn jeder neuen Wahlperiode die Vorschriften über die Zusammensetzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums geändert (insbesondere § 25 Abs. 1 VerfSchG). Dabei hat er die Anzahl der Mitglieder insgesamt und die der Vertreter der Oppositionsparteien immer wieder neu bestimmt.

Aktuell sieht die gesetzliche Regelung vor, dass das Parlamentarische Kontrollgremium aus vier Abgeordneten des Landtages besteht. Ein Abgeordneter muss der parlamentarischen Opposition angehören.
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Pressereferentin: Richterin am Landgericht Bischoff

Impressum:
Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt
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Willy-Lohmann-Str. 29
06844 Dessau-Roßlau
Tel: 0340 202-1482
Fax: 0340 202-1560
Mail: presse.lverfg@justiz.sachsen-anhalt.de
Web: www.verfassungsgericht.sachsen-anhalt.de

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Der Sitz des Landesverfassungsgerichts ist Dessau-Roßlau.