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Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts
(LverfG LSA) Kommunale
Verfassungsbeschwerden gegen Zweites Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform
sowie Gemeindeneugliederungsgesetze
Aktenzeichen: LVG 24/10 u. a.
31.08.2010, Dessau-Roßlau – 6
- Landesverfassungsgericht
Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 006/10
Landesverfassungsgericht
Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 006/10
Dessau-Roßlau, den 31. August
2010
(LverfG LSA) Kommunale
Verfassungsbeschwerden gegen Zweites Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform
sowie Gemeindeneugliederungsgesetze
Aktenzeichen: LVG 24/10 u. a.
Das Landesverfassungsgericht hat mit Beschlüssen
vom 30. August 2010 Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen von insgesamt
11 Gemeinden aus den Landkreisen Mansfeld-Südharz, Anhalt-Bitterfeld, Stendal
und Harz sowie aus dem Burgenlandkreis und dem Salzlandkreis zurückgewiesen.
Die Anträge richteten sich gegen die am 1.
September 2010 in Kraft tretende Auflösung der Gemeinden und ihre Eingemeindung
in eine Einheitsgemeinde. Die Antragstellerinnen sehen hierin einen
verfassungswidrigen Eingriff in das kommunale Selbstverwaltungsrecht und haben
beantragt, das Inkrafttreten des Gesetzes bis zu einer Entscheidung in der
Hauptsache auszusetzen.
Die vorläufige Außerkraftsetzung eines Gesetzes
durch das Gericht kommt aus Respekt vor dem Willen des Gesetzgebers nur
ausnahmsweise in Betracht. Die Anrufung des Verfassungsgerichts darf
grundsätzlich kein Mittel der Verzögerung des Inkrafttretens eines Gesetzes
sein. Eine einstweilige Anordnung darf nur dann ergehen, wenn durch das
Inkrafttreten für die betroffenen Gemeinden schwerwiegende oder irreversible
Nachteile entstehen. Die Folgenabwägung führt zu dem Ergebnis, dass mit dem
Inkrafttreten der Gemeindeneugliederungsgesetze derartige Nachteile für die
Antragstellerinnen bis zur Entscheidung in der Hauptsache nicht verbunden sind.
Pressereferent: Vorsitzender Richter
am Landgericht Frank Straube
(0340/202-1445)
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