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Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts
(LverfG LSA) Verkündungstermine
des Landesverfassungsgerichts am 20. Januar 2011, Sitzungssaal 18 des
Justizzentrums Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 29, 06844 Dessau-Roßlau
22.12.2010, Dessau-Roßlau – 9
- Landesverfassungsgericht
Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 009/10
Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt -
Pressemitteilung Nr.: 009/10
Dessau-Roßlau, den 22. Dezember
2010
(LverfG LSA) Verkündungstermine
des Landesverfassungsgerichts am 20. Januar 2011, Sitzungssaal 18 des
Justizzentrums Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 29, 06844 Dessau-Roßlau
1. Um 11.00 Uhr wird das Landesverfassungsgericht
eine Entscheidung über die Kommunalverfassungsbeschwerde der Stadt
Gräfenhainichen gegen das Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land
Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Wittenberg sowie das Zweite
Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform verkünden (LVG 27/10). Die
Beschwerdeführerin, in die mehrere Ortschaften teils durch
Gebietsänderungsverträge, teils durch gesetzliche Zuordnung eingemeindet worden
sind, wendet sich im Wesentlichen gegen die Anordnung von Neuwahlen zum
Stadtrat. Sie rügt eine Verletzung der in der Verfassung verankerten
Wahlgrundsätze. Die im Juni 2009 gewählten Stadträte hätten darauf vertraut,
ihr Mandat bis zum Ende der Wahlperiode im Jahre 2014 ausüben zu können. In der
willkürlichen Verkürzung der Wahlperiode liege ein Verstoß gegen das kommunale
Selbstverwaltungsrecht. Mit Beschluss vom 25. Oktober 2010 hat das
Landesverfassungsgericht bereits einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen
Anordnung zurückgewiesen, mit dem die Beschwerdeführerin die Aussetzung der
Neuwahlen bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde gefordert hatte.
Hilfsweise verlangt die Stadt Gräfenhainichen den Ersatz der Auslagen, die ihr durch
die zwischenzeitlich am 7. November 2010 erfolgte Neuwahl des Stadtrates
entstanden sind.
Die
mündliche Verhandlung hat am 21. Dezember 2010 stattgefunden.
2. Um 12.00 Uhr wird die Entscheidung über eine von
der Stadt Tangermünde erhobene Kommunalverfassungsbeschwerde verkündet, die
sich gleichfalls gegen Regelungen des Zweiten Begleitgesetzes zur
Gemeindegebietsreform richtet (LVG 22/10). Die Beschwerdeführerin hat sich in
der sog. freiwilligen Phase zum 1. Januar 2010 mit mehreren umliegenden Gemeinden
zu einer Einheitsgemeinde zusammengeschlossen. Das Gesetz sieht für diesen Fall
vor, dass die durch die Eingemeindung aufgelösten Gemeinden den Stadtrat der
aufnehmenden Gemeinde durch Entsendung von Vertretern aus den jeweiligen
Ortschaftsräten erweitern können. Die Stadt Tangermünde sieht sich hierdurch in
ihrer Organisationshoheit verletzt. Die Mitgliedsgemeinden der Einheitsgemeinde
hätten bei Abschluss der Gebietsänderungsvereinbarungen einvernehmlich von
einer Neuwahl des Stadtrates abgesehen. Diese Entscheidung habe der Gesetzgeber
zu respektieren. Zudem würden durch die Regelung besonders kleine Ortschaften
übervorteilt, weil sie durch die Entsendung eines Vertreters in den Stadtrat im
Verhältnis zu ihrer Einwohnerzahl überrepräsentiert seien. Die
Beschwerdeführerin hatte ebenfalls beantragt, den Vollzug des Gesetzes im Wege
einer einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung in der Hauptsache
auszusetzen. Den Antrag hat das Landesverfassungsgericht mit Beschluss vom 5.
Oktober 2010 zurückgewiesen.
Die
mündliche Verhandlung hat gleichfalls am 21. Dezember 2010 stattgefunden.
Pressereferent: Vorsitzender
Richter am Landgericht Frank Straube
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