Pressemitteilungen
Kontakt zur Pressestelle
Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt
Pressesprecherin:
Ri'inLG Ana Bischoff
Telefon: 0340 2021482
Fax: 0340 2021560
E-Mail: presse.lverfg(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressesuchmaschine
Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts
(LverfG LSA)
Kommunalverfassungsbeschwerde der Stadt Tangermünde gegen Gemeindegebietsreform
erfolglos
20.01.2011, Dessau-Roßlau – 2
- Landesverfassungsgericht
Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 002/11
Landesverfassungsgericht
Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 002/11
Dessau-Roßlau, den 20. Januar
2011
(LverfG LSA)
Kommunalverfassungsbeschwerde der Stadt Tangermünde gegen Gemeindegebietsreform
erfolglos
Das Landesverfassungsgericht hat durch Urteil vom
heutigen Tage eine kommunale Verfassungsbeschwerde der Stadt Tangermünde als
unbegründet zurückgewiesen.
In der freiwilligen Phase der Gemeindegebietsreform
hatte sich die Stadt Tangermünde mit mehreren umliegenden Gemeinden über deren
Eingemeindung geeinigt und dabei auf die Durchführung von Neuwahlen verzichtet.
Nachdem der Landesgesetzgeber im Sommer 2010 den
neu hinzugekommenen Gemeinden das Recht eingeräumt hatte, einen Vertreter in
den Gemeinderat der Stadt Tangermünde zu entsenden, haben diese davon Gebrauch
gemacht. In dieser Regelung sah die Stadt Tangermünde einen unzulässigen
Eingriff in ihr Selbstverwaltungsrecht. Es werde in einen abgeschlossenen
Vorgang eingegriffen und zudem eine Überrepräsentation der kleinen Gemeinden im
Stadtrat bewirkt.
Das Landesverfassungsgericht hat festgestellt, dass
bei geringfügigen Eingemeindungen auf Neuwahlen
verzichtet werden kann. Ordne der Gesetzgeber keine Neuwahlen an, so müsse ihm
aus dem Blickwinkel des demokratischen Prinzips in Art. 89 der Landesverfassung
zugebilligt werden, dass er sich anstelle des bloßen Unterlassens von Neuwahlen
für eine Zwischenlösung in Gestalt einer Entsenderegelung entscheidet, mit der
er vermeidet, dass sich die neu hinzugekommenen Einwohner im Gemeinderat selbst
nicht repräsentiert sehen. Er erreiche damit zumindest einen Zustand, der dem
Verfassungsgebot des Art. 89 LVerf näher komme als es völlige Untätigkeit wäre.
Dass er damit das Verfassungsgebot nicht vollkommen verwirkliche, könne für
eine Übergangszeit hingenommen werden. Eine derartige Regelung durfte
der Gesetzgeber auch auf Fälle von freiwilligen Gebietsänderungen erstrecken,
um eine Ungleichbehandlung der Gemeindebürger zu vermeiden. Darin liege keine
unzulässige Rückwirkung.
Pressereferent: Vorsitzender
Richter am Landgericht Frank Straube
(0340/202-1445)
Impressum:
Landesverfassungsgericht
Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Willy-Lohmann-Str. 29
06844 Dessau-Roßlau
Tel: (03 40) 2 02 14 45
Fax: (03 40) 2 02 15 60
Mail:
pressestelle@lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de
Impressum:Landesverfassungsgericht Sachsen-AnhaltPressestelleWilly-Lohmann-Str. 2906844 Dessau-RoßlauTel: 0340 202-1563Fax: 0340 202-1560Mail: presse.lvg@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lverf.justiz.sachsen-anhalt.de