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Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts
Weitere
Kommunalverfassungsbeschwerden gegen Gemeindegebietsreform erfolglos
(LverfG LSA)
17.06.2011, Dessau-Roßlau – 7
- Landesverfassungsgericht
Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 007/11
Landesverfassungsgericht
Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 007/11
Dessau-Roßlau, den 16. Juni 2011
Weitere
Kommunalverfassungsbeschwerden gegen Gemeindegebietsreform erfolglos
(LverfG LSA)
Aktenzeichen: LVG
49/10
LVG 41/10
Das
Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat durch Urteile vom heutigen Tage kommunale
Verfassungsbeschwerden der Gemeinden Nessa (Burgenlandkreis) und Rottmersleben
(Landkreis Börde) gegen die kommunale Gebietsreform zurückgewiesen.
Bereits
in seinem Urteil vom 21. April 2009 (LVG 12/08) hatte das Landesverfassungsgericht
die im ersten Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform vom 14.02.2008 geregelten
Grundsätze als verfassungskonform bestätigt. In nachfolgenden Urteilen hat es
einzelne vom Gesetzgeber nach der sogenannten Freiwilligkeitsphase vorgenommene
Eingemeindungen in bestehende Einheitsgemeinden als ebenfalls verfassungskonform
angesehen.
Die
Verfassungsbeschwerden der Gemeinden Nessa und Rottmersleben haben sich gegen
ihre Auflösung und Eingemeindung in die Einheitsgemeinden Stadt Teuchern und
Hohe Börde gerichtet. Das Landesverfassungsgericht konnte von den Gemeinden
behauptete Mängel bei der erforderlichen Anhörung der aufgelösten Gemeinden und
ihrer Einwohner nicht feststellen. Es ist ferner zu der Überzeugung gelangt,
dass die der Auflösung und Eingemeindung zugrunde liegenden Gesetze betreffend
die Landkreise Burgenlandkreis und Börde das kommunale Selbstverwaltungsrecht
der beiden Gemeinden nicht verletzen. Die konkrete Zuordnung zu den
Einheitsgemeinden erfolgte nach dem Leitbild und den Leitlinien, die im ersten
Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform vorgegeben wurden.
Wolfgang Geiger
Pressesprecher
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