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Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts
(LverfG LSA) Mehrere kommunale Verfassungsbeschwerden gegen Gemeindegebietsreform zurückgewiesen
15.09.2014, Dessau-Roßlau – 7
- Landesverfassungsgericht
Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat heute kommunale Verfassungsbeschwerden der Gemeinden Wieblitz-Eversdorf, Steinitz, Jävenitz, Seethen und Letzlingen (sämtlich Landkreis Altmarkkreis Salzwedel) gegen die Regelungen zur Gemeindegebietsreform verkündet. Die Beschwerdeführerinnen sind zum 1. Januar 2011 aufgelöst und in die Hansestadt Salzwedel bzw. Hansestadt Gardelegen eingemeindet worden.
Wie bereits in zahlreichen weiteren Verfahren hat das Gericht entschieden, dass die vom Gesetzgeber im seines Rahmen politischen Gestaltungs- und Beurteilungsspielraumes vorgenommene Zuordnung der Gemeinden leitbildgerecht war und die Beschwerdeführerinnen nicht in ihrem kommunalen Selbstverwaltungsrecht verletzt.
Damit sind die verfassungsgerichtlichen Verfahren zur Gemeindegebietsreform weitestgehend abgeschlossen. Anhängig ist lediglich noch eine Verfassungsbeschwerde der Gemeinde Mühlanger (Landkreis Wittenberg). Sie ist zunächst durch Gesetz vom 8. Juli 2010 mit Wirkung zum 1. Januar 2011 in die neu gebildete Einheitsgemeinde Stadt Zahna-Elster eingemeindet worden. Auf ihre Verfassungsbeschwerde hat das Landesverfassungsgericht mit Urteil vom 29. Mai 2013 die Zuordnung wegen eines formellen Fehlers im Gesetzgebungsverfahren für verfassungswidrig erklärt, wodurch die Gemeinde ihre Eigenständigkeit wiedererlangt hat (LVG 58/10 - Pressemitteilung Nr. 009/13 vom 3. Juni 2013). Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat daraufhin durch Gesetz vom 18. Dezember 2013 erneut die Auflösung der Gemeinde und Zuordnung zur Einheitsgemeinde Stadt Zahna-Elster beschlossen. Hiergegen hat die Gemeinde Mühlanger wiederum Verfassungsbeschwerde erhoben. Die mündliche Verhandlung in diesem Verfahren findet am 21. Oktober 2014 um 09.30 Uhr statt.
Pressereferent: Vorsitzender Richter am Landgericht Frank Straube
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