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Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts
(LverfG LSA) Verfassungsbeschwerden gegen Finanzausgleichsgesetz 2013 zurückgewiesen
26.11.2014, Dessau-Roßlau – 12
- Landesverfassungsgericht
Dessau-Roßlau, den 26. November 2014
Aktenzeichen: LVG 10/13, LVG 12/13, LVG 14/13, LVG 15/13, LVG 16/13, LVG 17/13
Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat mit Urteilen vom heutigen Tage kommunale Verfassungsbeschwerden der Stadt Lützen, der Gemeinden Barleben, Loitsche-Heinrichsberg, Rogätz und Angern sowie der Stadt Leuna gegen § 12 Abs. 3 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG 2013) zurückgewiesen.
Die mit der angegriffenen Regelung zur Milderung der Unterschiede in der Finanzkraft für kreisangehörige Gemeinden eingeführte Finanzkraftumlage (sog. Abundanzumlage) verletzt die Beschwerdeführerinnen nicht in ihrem kommunalen Selbstverwaltungsrecht. Es stellt keine unzulässige Rückwirkung dar, dass der Gesetzgeber für die Berechnung der Umlage nicht an das laufende Steuereinkommen der Gemeinden, sondern an Vorvorjahreszeiträume anknüpft. Das Gesetz enthält zum Ausgleich unzumutbarer Belastungen eine Befreiungsregelung, nach der Gemeinden auf Antrag von der Finanzausgleichsumlage zu befreien sind, wenn sie anderenfalls Mittel aus dem Ausgleichsstock erhalten müssten. Geringe Verlagerungseffekte, die sich zwischen den Landkreisen durch die Finanzkraftumlage mittelbar ergeben, sind verfassungsrechtlich hinzunehmen.
Pressereferent: Vorsitzender Richter am Landgericht Frank Straube
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