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Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts
(LverfG LSA) Verfassungsbeschwerde der Gemeinde Mühlanger gegen Eingemeindung zurückgewiesen
26.11.2014, Dessau-Roßlau – 13
- Landesverfassungsgericht
Dessau-Roßlau, den 26. November 2014
Aktenzeichen: LVG 18/13
Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat heute die kommunale Verfassungsbeschwerde der Gemeinde Mühlanger (Landkreis Wittenberg) gegen Regelungen zur Gemeindegebietsreform zurückgewiesen. Die Beschwerdeführerin war zunächst durch Gesetz vom 8. Juli 2010 mit Wirkung zum 1. Januar 2011 in die neu gebildete Einheitsgemeinde Stadt Zahna-Elster eingemeindet worden. Auf ihre Verfassungsbeschwerde hat das Landesverfassungsgericht mit Urteil vom 29. Mai 2013 die Zuordnung wegen eines formellen Fehlers im Gesetzgebungsverfahren für verfassungswidrig erklärt, wodurch die Gemeinde ihre Eigenständigkeit wiedererlangt hat (LVG 58/10 - Pressemitteilung Nr. 009/13 vom 3. Juni 2013).
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat daraufhin durch Gesetz vom 18. Dezember 2013 erneut die Auflösung der Gemeinde und Eingemeindung in die Einheitsgemeinde Stadt Zahna-Elster beschlossen. Die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde blieb ohne Erfolg. Die vom Gesetzgeber vorgenommene Zuordnung verletzt die Beschwerdeführerin nicht in ihrem kommunalen Selbstverwaltungsrecht. Der Gesetzgeber hat den maßgeblichen Sachverhalt vollständig ermittelt und im Rahmen seines politischen Gestaltungs- und Beurteilungsspielraumes eine leitbildgerechte Zuordnung vorgenommen. Die Entscheidung gegen eine alternative Eingemeindung in die Lutherstadt Wittenberg oder die Stadt Kemberg ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Mit der Entscheidung sind die Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen die Gemeindegebietsreform abgeschlossen.
Pressereferent: Vorsitzender Richter am Landgericht Frank Straube
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