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Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt
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Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts
(LverfG LSA) Verhandlungstermin des Landesverfassungsgerichts am 29. August 2016
22.08.2016, Dessau-Roßlau – 4
- Landesverfassungsgericht
Dessau-Roßlau, den 22. August 2016
Aktenzeichen: LVG
4/16
Vor dem Landesverfassungsgericht findet am 29. August
2016 um 14.00 Uhr im Sitzungssaal 18 des Justizzentrums Anhalt,
Willy-Lohmann-Straße 29, 06844 Dessau-Roßlau, die mündliche Verhandlung in
einem Verfahren der kommunalen Verfassungsbeschwerde statt.
Die Städte Güsten und Alsleben sowie die Gemeinden
Giersleben und Plötzkau, die sämtlich Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinde
Saale-Wipper sind, wenden sich gegen mehrere Vorschriften des
Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17. Juni 2014, die
das Recht der Verbandsgemeinden und ihrer Mitgliedsgemeinden und deren
Verhältnis zueinander regeln. Die Beschwerdeführerinnen sehen in den
Neuregelungen eine verfassungswidrige Beschränkung ihres kommunalen
Selbstverwaltungsrechts. So habe etwa, abweichend von den früheren Regelungen
des Verbandsgemeindegesetzes, die Festlegung der Tagesordnung für die
Gemeinderatssitzungen im Einvernehmen mit dem Verbandsgemeindebürgermeister zu
erfolgen. Dieser könne verlangen, dass ein bestimmter Beratungsgegenstand auf
die Tagesordnung gesetzt werde. Die Mitgliedsgemeinden würden hierdurch in
ihrer verfassungsrechtlich geschützten Organisationshoheit verletzt.
Pressereferent: Vorsitzender
Richter am Landgericht Frank Straube
(0340/202-1445)
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