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Pressemitteilungen des Landesverfassungsgerichts
(LverfG LSA) Kommunalabgabengesetz 2014 ist verfassungsgemäß
24.01.2017, Dessau-Roßlau – 2
- Landesverfassungsgericht
Dessau-Roßlau, den 24. Januar 2017
Aktenzeichen: LVG
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Das
Landesverfassungsgericht hat mit am 24. Januar 2017 verkündetem Urteil die im
Dezember 2014 in Kraft getretene Regelung des § 18 Abs. 2 des
Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG) zur zeitlichen
Obergrenze für die Erhebung von Anschlussbeiträgen für verfassungsgemäß
erklärt. Es hat damit einen Normenkontrollantrag der Fraktion DIE LINKE im
Landtag von Sachsen-Anhalt zurückgewiesen.
2014
hat der Gesetzgeber erstmals eine Festsetzungshöchstfrist für die Erhebung von
Anschlussbeiträgen, wie zum Beispiel für die Abwasserentsorgung, bestimmt.
Danach können Grundstückseigentümer nach Ablauf von 10 Jahren nach einer
beitragspflichtigen Baumaßnahme nicht mehr zu den Kosten herangezogen werden.
Für noch offene Altfälle aus der Zeit ab 1991 hat der Gesetzgeber eine
Übergangsfrist bis zum 31.12.2015 festgelegt. Noch ältere Fälle aus der Zeit
davor sind von der Beitragspflicht nicht betroffen. Mit der Regelung für die
Altfälle wollte der Gesetzgeber auch den besonderen Umständen in Sachsen-Anhalt
bei der Einführung und Umsetzung neuer Rechtsvorschriften Anfang der 1990er
Jahre Rechnung tragen.
Das
Landesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Fristenregelung weder das
Rechtsstaatsprinzip verletzt, noch gegen den Gleichheitssatz verstößt. Ein
Vertrauen von Anschlussnehmern, auf Kosten der Allgemeinheit nur deshalb von
der Beitragspflicht freigestellt zu werden, weil sie in den letzten Jahren noch
nicht zu Anschlussbeiträgen herangezogen worden sind, ist durch die Verfassung
nicht geschützt.
Drei Mitglieder des Landesverfassungsgerichts haben in
einem Sondervotum ihre teilweise abweichende Meinung niedergelegt. Sie halten
die gesetzliche Regelung für verfassungswidrig, soweit sie die Erhebung von
Anschlussbeiträgen für bis 1992 hergestellte Grundstücksanschlüsse erlaubt.
Die mündliche Verhandlung hat am 18. Oktober 2016
stattgefunden.
Pressereferent: Vorsitzender
Richter am Landgericht Frank Straube
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